Herr Dr. Habeck stellte im Rahmen einer Präsentation den Transformationsprozess der Inklusion im Kreis Unna vor. Dieses vom Kreis Unna sowie den seinen kreisangehörigen Kommunen beauftragte Gutachten bezöge ausdrücklich nicht Stellung gegen die Inklusion, sondern nenne vielmehr denkbare Förderorte im Kreis Unna für die im Gesetz vorgesehene Wahlmöglichkeit von Förderorten. Insbesondere solle die gutachterliche Empfehlung nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung liefern sowie tragfähige Empfehlungen für einen mittelfristigen Zeitraum geben. Die Erarbeitung sei mithilfe von Abstimmungsgesprächen mit etlichen Schulausschüssen, den Schulträgern, der Schulaufsicht und den Förderschul­leitun­gen, mittels Standortbesichtigungen und der Aus- und Bewertung umfangreichen Datenmaterials erfolgt. Herr Dr. Habeck erläuterte im Einzelnen die verschiedenen Rechenmodelle und zeich­nete den Weg nach, der zu den standortscharfen Empfehlungen der Förderschullandschaft führe.

 

Herr Heidler gab an, das Gutachten liefere eine sehr gute Grundlage und sei in allen Aspekten durchdacht. Aus dem Vorschlag, die Schulträgerschaft in die Hände des Kreises Unna zu geben, stelle sich die Frage, ob die Finanzierung aus der allgemeinen Kreisumlage erfolge.

Für die SPD-Fraktion sei die Organisation der Förderschule im Ganztag wichtig. Insofern bat er um Mitteilung, wie diese zukünftig vorgesehen sei. An die Verwaltung richte sich die Frage, ob es im Rahmen der Kooperation mit der Gemeinde Bönen bereits einen Austausch über diese gutachterliche Stellungnahme gegeben habe.

 

Herr Brüggemann antwortete, mit der Gemeinde Bönen seien bereits Gespräche geführt worden mit dem Ergebnis, dass diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung, auch unter Missachtung der Fristen, aufgelöst werden könne und auch werde.

 

Die Frage der Finanzierung sei offen und noch politisch zu diskutieren, werde jedoch nach Ansicht von Herrn Brüggemann über die allgemeine Kreisumlage erfolgen.

 

Nach Auffassung von Herrn Dr. Habeck sei der Ganztag zwingend notwendig. Überdies böten die im Gutachten vorgestellten Förderschulstandorte die Möglichkeiten, die Ganztagsbetreuung räumlich umzusetzen.

 

Frau Müller teilte mit, dass die Modellrechnungen und die hieraus resultierenden Empfehlungen im Gutachten stimmig seien. Zu hinterfragen sei, wie sich die Verkehrsanbindungen der Schulstandorte darstellten.

 

Die Verwaltung werde, so Herr Brüggemann, diese Fragestellung mitnehmen müssen, die tatsächlichen ÖPNV-Anbindungen prüfen und ggf. mit dem Kreis Unna als Träger des ÖPNV Lösungsmöglichkeiten erörtern.

 

Laut Frau Scharrenbach spiegele das Gutachten aufgrund der Hochrechnung, dass mit Aus­nahme von Selm acht Förderschulen unter die Mindestgröße fallen würden, eine Handlungser­fordernis für den politischen Raum wider. Betrachte man die vorgestellten Empfehlungen stelle sich die Frage, wie das Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule perspektivisch zu nutzen sei und welche Restbuchwerte veranschlagt würden. Für den Bereich Heeren-Werve werde diese Überlegung ebenfalls erfolgen müssen.

Es sollte zudem für die Politik von hohem Interesse sein, die finanziellen Auswirkungen von möglichen Beschlusslagen vor der Beschlussfassung zu kennen.

Hinsichtlich des Finanzkonstruktes des Kreises Unna seien die Vorbehalte der CDU-Fraktion bereits bekannt. Da die differenzierte Kreisumlage bei der Abrechnung der Regenbogenschule funktioniere, sei eine Anwendung auch für ein Förderschulsystem denkbar.

 

Der CDU-Fraktion sei ein langfristiges Unterstützungsangebot von Kindern und Jugendlichen im Bereich soziale und emotionale Entwicklung sehr wichtig. Diese Kinder würden vorrangig an den Regelschulen beschult. Es werde jedoch immer zu Situationen kommen, in denen ein Kind mit Unterstützungsbedarf in dem Großsystem der Regelschule nicht adäquat gebildet und betreut werden könne. Mit der Aufgabe der Käthe-Kollwitz-Schule gebe es kein wohnortnahes Angebot für Kinder und Jugendliche mit diesem Förderschwerpunkt. Die Regenbogenschule müsse sich durch das fehlende Ganztagsangebot perspektivisch in den Ganztag entwickeln.

 

Die Frage nach der Unterstützungsmöglichkeit im Bereich emotionale und soziale Entwicklung werde laut Herrn Brüggemann zu diskutieren sein. Es bleibe indes zu hoffen, dass diese Förderung im Rahmen eines Ganztagsangebotes oder durch die Beschulung an der Regelschule ausreichend erfolge.

 

Der Aspekt der Gebäudebewirtschaftung sei zu gebotener Zeit und in einem anderen Ausschuss zu erörtern.

 

Die gesamte Schulträgergemeinde des Kreises Unna werde mit Blick auf die Abrechnung über eine allgemeine oder differenzierte Kreisumlage die weiteren Entwicklungen abzuwarten haben.

 

Mit Blick auf den Ortsteil Heeren-Werve sei festzuhalten, dass man die Schullandschaft sehr früh eingebunden und informiert habe. Eine verkrampfte Aufrechterhaltung von Schulstrukturen, die nicht überlebensfähig seien, gehe zu Lasten von Kindern und Eltern.  

 

Ergänzend sprach Herr Brüggemann im Namen der Verwaltung einen großen Dank an Herrn Kampmann dafür aus, dass man seit Beginn des Prozesses ein hohes Maß an Qualifizierung habe mitnehmen können.

 

Herr Dr. Habeck verdeutlichte anhand der vorgestellten Schulstandortübersicht, dass das Förderangebot im Bereich emotionale und soziale Entwicklung sowohl im Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I im Kreisgebiet gut abgedeckt sei.

 

Herr Stalz bedankte sich bei Herrn Dr. Habeck für das klare, verständliche sowie richtungs­weisende Gutachten. Es zeige deutlich, dass die Kommunen unbeschadet einer Mindest­größenverordnung über einen Handlungsspielraum verfügten. Herr Stalz bat um Auskunft, ob eine Herabsetzung der Mindestgrößen denkbar sei. Bezugnehmend auf eine interkommunale Zusammenarbeit richtete er die Frage an den Schulträger, ob im Hintergrund bereits Gespräche erfolgt seien und welcher Zeitplan verfolgt würde.

 

Herr Brüggemann antwortete, in einem stets transparenten Verfahren fänden Abstimmungs­gespräche mit den Schulleitungen, den Mitwirkungsgremien sowie den Schuldezernenten statt. Als Kreisschulträger werde man gemeinsam eine Zeitachse verantworten müssen; für den Bereich Kamen erfolge spätestens im Herbst 2015 eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Die Frage nach einer Möglichkeit zur Herabsetzung der Mindestgrößenzahl im Wege einer Änderung der Verordnung verneinte Herr Dr. Habeck.

 

Mit Beauftragung des Gutachtens habe laut Ansicht von Herrn Kampmann die interkommunale Zusammenarbeit bereits eingesetzt. In Bezug auf die Käthe-Kollwitz-Schule sei absehbar gewesen, dass mit Blick auf die fortschreitende Integration und Inklusion der Schulstandort langfristig gesehen nicht haltbar sei. Die Schule bedanke sich beim Kreis Unna, der Stadt Kamen und bei allen Beteiligten für die Wertschätzung der sonderpädagogischen Förderung.