Sitzung: 17.11.2014 Schul- und Sportausschuss
Herr Dr. Habeck
stellte im Rahmen einer Präsentation den Transformationsprozess der
Inklusion im Kreis Unna vor. Dieses vom Kreis Unna sowie den seinen
kreisangehörigen Kommunen beauftragte Gutachten bezöge ausdrücklich nicht
Stellung gegen die Inklusion, sondern nenne vielmehr denkbare Förderorte im
Kreis Unna für die im Gesetz vorgesehene Wahlmöglichkeit von Förderorten.
Insbesondere solle die gutachterliche Empfehlung nachvollziehbare
Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung liefern sowie tragfähige
Empfehlungen für einen mittelfristigen Zeitraum geben. Die Erarbeitung sei
mithilfe von Abstimmungsgesprächen mit etlichen Schulausschüssen, den
Schulträgern, der Schulaufsicht und den Förderschulleitungen, mittels
Standortbesichtigungen und der Aus- und Bewertung umfangreichen Datenmaterials
erfolgt. Herr Dr. Habeck erläuterte im Einzelnen die verschiedenen
Rechenmodelle und zeichnete den Weg nach, der zu den standortscharfen
Empfehlungen der Förderschullandschaft führe.
Herr Heidler gab
an, das Gutachten liefere eine sehr gute Grundlage und sei in allen Aspekten
durchdacht. Aus dem Vorschlag, die Schulträgerschaft in die Hände des Kreises
Unna zu geben, stelle sich die Frage, ob die Finanzierung aus der allgemeinen
Kreisumlage erfolge.
Für die
SPD-Fraktion sei die Organisation der Förderschule im Ganztag wichtig. Insofern
bat er um Mitteilung, wie diese zukünftig vorgesehen sei. An die Verwaltung
richte sich die Frage, ob es im Rahmen der Kooperation mit der Gemeinde Bönen
bereits einen Austausch über diese gutachterliche Stellungnahme gegeben habe.
Herr Brüggemann
antwortete, mit der Gemeinde Bönen seien bereits Gespräche geführt worden mit
dem Ergebnis, dass diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung, auch unter
Missachtung der Fristen, aufgelöst werden könne und auch werde.
Die Frage der
Finanzierung sei offen und noch politisch zu diskutieren, werde jedoch nach
Ansicht von Herrn Brüggemann über die allgemeine Kreisumlage erfolgen.
Nach Auffassung
von Herrn Dr. Habeck sei der Ganztag zwingend notwendig. Überdies böten
die im Gutachten vorgestellten Förderschulstandorte die Möglichkeiten, die
Ganztagsbetreuung räumlich umzusetzen.
Frau Müller
teilte mit, dass die Modellrechnungen und die hieraus resultierenden
Empfehlungen im Gutachten stimmig seien. Zu hinterfragen sei, wie sich die
Verkehrsanbindungen der Schulstandorte darstellten.
Die Verwaltung
werde, so Herr Brüggemann, diese Fragestellung mitnehmen müssen, die
tatsächlichen ÖPNV-Anbindungen prüfen und ggf. mit dem Kreis Unna als Träger
des ÖPNV Lösungsmöglichkeiten erörtern.
Laut Frau Scharrenbach
spiegele das Gutachten aufgrund der Hochrechnung, dass mit Ausnahme von Selm
acht Förderschulen unter die Mindestgröße fallen würden, eine Handlungserfordernis
für den politischen Raum wider. Betrachte man die vorgestellten Empfehlungen
stelle sich die Frage, wie das Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule perspektivisch
zu nutzen sei und welche Restbuchwerte veranschlagt würden. Für den Bereich
Heeren-Werve werde diese Überlegung ebenfalls erfolgen müssen.
Es sollte zudem
für die Politik von hohem Interesse sein, die finanziellen Auswirkungen von
möglichen Beschlusslagen vor der Beschlussfassung zu kennen.
Hinsichtlich des
Finanzkonstruktes des Kreises Unna seien die Vorbehalte der CDU-Fraktion
bereits bekannt. Da die differenzierte Kreisumlage bei der Abrechnung der
Regenbogenschule funktioniere, sei eine Anwendung auch für ein
Förderschulsystem denkbar.
Der CDU-Fraktion
sei ein langfristiges Unterstützungsangebot von Kindern und Jugendlichen im
Bereich soziale und emotionale Entwicklung sehr wichtig. Diese Kinder würden
vorrangig an den Regelschulen beschult. Es werde jedoch immer zu Situationen
kommen, in denen ein Kind mit Unterstützungsbedarf in dem Großsystem der
Regelschule nicht adäquat gebildet und betreut werden könne. Mit der Aufgabe
der Käthe-Kollwitz-Schule gebe es kein wohnortnahes Angebot für Kinder und
Jugendliche mit diesem Förderschwerpunkt. Die Regenbogenschule müsse sich durch
das fehlende Ganztagsangebot perspektivisch in den Ganztag entwickeln.
Die Frage nach der
Unterstützungsmöglichkeit im Bereich emotionale und soziale Entwicklung werde
laut Herrn Brüggemann zu diskutieren sein. Es bleibe indes zu hoffen,
dass diese Förderung im Rahmen eines Ganztagsangebotes oder durch die
Beschulung an der Regelschule ausreichend erfolge.
Der Aspekt der
Gebäudebewirtschaftung sei zu gebotener Zeit und in einem anderen Ausschuss zu
erörtern.
Die gesamte
Schulträgergemeinde des Kreises Unna werde mit Blick auf die Abrechnung über
eine allgemeine oder differenzierte Kreisumlage die weiteren Entwicklungen
abzuwarten haben.
Mit Blick auf den
Ortsteil Heeren-Werve sei festzuhalten, dass man die Schullandschaft sehr früh
eingebunden und informiert habe. Eine verkrampfte Aufrechterhaltung von
Schulstrukturen, die nicht überlebensfähig seien, gehe zu Lasten von Kindern
und Eltern.
Ergänzend sprach
Herr Brüggemann im Namen der Verwaltung einen großen Dank an Herrn Kampmann
dafür aus, dass man seit Beginn des Prozesses ein hohes Maß an Qualifizierung
habe mitnehmen können.
Herr Dr. Habeck
verdeutlichte anhand der vorgestellten Schulstandortübersicht, dass das
Förderangebot im Bereich emotionale und soziale Entwicklung sowohl im
Primarbereich als auch in der Sekundarstufe I im Kreisgebiet gut abgedeckt sei.
Herr Stalz
bedankte sich bei Herrn Dr. Habeck für das klare, verständliche sowie richtungsweisende
Gutachten. Es zeige deutlich, dass die Kommunen unbeschadet einer Mindestgrößenverordnung
über einen Handlungsspielraum verfügten. Herr Stalz bat um Auskunft, ob eine
Herabsetzung der Mindestgrößen denkbar sei. Bezugnehmend auf eine
interkommunale Zusammenarbeit richtete er die Frage an den Schulträger, ob im
Hintergrund bereits Gespräche erfolgt seien und welcher Zeitplan verfolgt
würde.
Herr Brüggemann
antwortete, in einem stets transparenten Verfahren fänden Abstimmungsgespräche
mit den Schulleitungen, den Mitwirkungsgremien sowie den Schuldezernenten
statt. Als Kreisschulträger werde man gemeinsam eine Zeitachse verantworten müssen;
für den Bereich Kamen erfolge spätestens im Herbst 2015 eine entsprechende
Beschlussfassung.
Die Frage nach
einer Möglichkeit zur Herabsetzung der Mindestgrößenzahl im Wege einer Änderung
der Verordnung verneinte Herr Dr. Habeck.
Mit Beauftragung des
Gutachtens habe laut Ansicht von Herrn Kampmann die interkommunale
Zusammenarbeit bereits eingesetzt. In Bezug auf die Käthe-Kollwitz-Schule sei
absehbar gewesen, dass mit Blick auf die fortschreitende Integration und
Inklusion der Schulstandort langfristig gesehen nicht haltbar sei. Die Schule
bedanke sich beim Kreis Unna, der Stadt Kamen und bei allen Beteiligten für die
Wertschätzung der sonderpädagogischen Förderung.