Herr Heidler merkte an, aus den Anmeldezahlen sei positiv abzulesen, dass sich alle Grund­schul­standorte großer Bedeutung erfreuten und folglich in der Lage seien, jeweilige Eingangs­klassen zu bilden. Zugleich sei jedoch am Beispiel der Friedrich-Ebert-Schule mit insgesamt 86 Anmeldungen eine große Annäherung an den Klassenfrequenzhöchstwert bzw.  Richtung 30er-Klassen erkennbar, woraus sich die Frage ableite, ob es innerhalb der Schulkoordination Über­legungen zur Schaffung von  Abmilderungseffekten gäbe.

 

Hierzu gab Frau Dirzus an, dass ab einer Anzahl von 82 Anmeldungen die Bildung von 4 Klassen möglich und die Situation laut ihrer Einschätzung insofern regelbar sei.

 

Die  Anmeldezahlen spiegelten die vollumfängliche Realisierung des Erstwunsches der Eltern wider. Ob, inwieweit und durch wen man die Zweitwunsch-Thematik gemeinsam mit dem Schulträger vorantreibe, um eine gleichmäßige Verteilung einer Klassengröße von 25 SchülerInnen, gerade im innerstädtischen Bereich, zu erreichen, könne zunächst einmal durch die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtert werden. Da man jedoch nicht unbedingt wisse, welche Straßenzüge an den anderen Schulen angemeldet seien und welche nicht, führe eine Diskussion an dieser Stelle zu weit.

 

Aus Grundschulsicht stelle sich hingegen die Frage, was den Schulträger, entgegen der vorliegenden Berechnung zur Bildung von 15 Eingangsklassen, daran hindere, auf 16 Eingangsklassen aufzustocken. 

 

Hiergegen spreche laut Herrn Brüggemann die derzeitige Rechtsverordnung. Wenngleich die Friedrich-Ebert-Schule im Schuljahr 2015/2016 eine 4-Zügigkeit aufweisen würde, sei der Wert von 15 Eingangsklassen seiner Ansicht nach als komfortabel anzusehen.

 

Frau Dirzus merkte an, dass die komfortable Situation der Südschule bei insgesamt 33 Anmeldungen heraussteche.