Sitzung: 17.11.2014 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 135/2014
Herr Heidler merkte an, aus
den Anmeldezahlen sei positiv abzulesen, dass sich alle Grundschulstandorte
großer Bedeutung erfreuten und folglich in der Lage seien, jeweilige Eingangsklassen
zu bilden. Zugleich sei jedoch am Beispiel der Friedrich-Ebert-Schule mit insgesamt
86 Anmeldungen eine große Annäherung an den Klassenfrequenzhöchstwert bzw. Richtung 30er-Klassen erkennbar, woraus sich
die Frage ableite, ob es innerhalb der Schulkoordination Überlegungen zur
Schaffung von Abmilderungseffekten gäbe.
Hierzu gab Frau Dirzus an,
dass ab einer Anzahl von 82 Anmeldungen die Bildung von 4 Klassen möglich und
die Situation laut ihrer Einschätzung insofern regelbar sei.
Die Anmeldezahlen spiegelten die
vollumfängliche Realisierung des Erstwunsches der Eltern wider. Ob, inwieweit
und durch wen man die Zweitwunsch-Thematik gemeinsam mit dem Schulträger
vorantreibe, um eine gleichmäßige Verteilung einer Klassengröße von 25
SchülerInnen, gerade im innerstädtischen Bereich, zu erreichen, könne zunächst
einmal durch die Schulleiterinnen und Schulleiter erörtert werden. Da man
jedoch nicht unbedingt wisse, welche Straßenzüge an den anderen Schulen
angemeldet seien und welche nicht, führe eine Diskussion an dieser Stelle zu
weit.
Aus Grundschulsicht stelle sich hingegen die Frage, was den Schulträger,
entgegen der vorliegenden Berechnung zur Bildung von 15 Eingangsklassen, daran
hindere, auf 16 Eingangsklassen aufzustocken.
Hiergegen spreche laut Herrn Brüggemann
die derzeitige Rechtsverordnung. Wenngleich die Friedrich-Ebert-Schule im
Schuljahr 2015/2016 eine 4-Zügigkeit aufweisen würde, sei der Wert von 15
Eingangsklassen seiner Ansicht nach als komfortabel anzusehen.
Frau Dirzus merkte an, dass
die komfortable Situation der Südschule bei insgesamt 33 Anmeldungen
heraussteche.