Frau Scharrenbach bat hinsichtlich der Anzahl von 21 SchülerInnen im 8. Jahrgang mit dem Förder­schwerpunkt Lernen (siehe Anlage zur Mitteilungsvorlage 121/2014 „Schülerinnen und Schüler im gem. Unterricht, Schuljahr 2014/2015“) um Auskunft über die aktuelle Unterrichtsver­sorgung im Fach Arbeitslehre / Technik. Im vergangenen Jahr seien die SchülerInnen der Real­schule für die Durchführung des Unterrichts an die Käthe-Kollwitz-Schule befördert worden.

Mit Blick auf die sich in zwei Jahren ebenfalls ergebende Situation für das Gymnasium stelle sich die Frage, ob entsprechende Räume vorhanden seien oder hier nachgesteuert werden müsse.

Zudem sei zu klären, ob für die zurzeit in der Primarstufe beschulten SchülerInnen mit den Förder­schwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie Hören und Kommunikation Umbauten in den weiterführenden Schulen erforderlich würden.

 

Abschließend bat Frau Scharrenbach um Mitteilung über die Situation der Schulbegleiter.

 

Herr Brüggemann sagte in Bezug auf die Frage nach der Fachlehrerversorgung eine Klärung und Beantwortung ggfls. in der Niederschrift zu, soweit aus dem Kreis der Schulaufsicht hierzu keine konkrete  Aussage getroffen werden könne.

 

Etatisiert und finanziert mit einem jährlichen Ansatz von ca. 160.000 € befänden sich gegenwärtig etwa 20 Schulbegleiter an den Schulen. Es würden Dialoge mit anderen Schulträgern und Jugend­hilfeträgern auf Kreisebene mit dem Ziel einer Strukturänderung, Stichwort Personalpool, geführt. Mit Blick auf die Kosten bestehe seitens der Verwaltung eine große Sorge hinsichtlich des Einsatzes von ausreichend qualifiziertem Personal. Eine Fragestellung sei hierbei, ob sich eine Bündelung von SGB XII und SGB VIII bezüglich des Personaleinsatzes, insbesondere zur Vermeidung von 4 bis 5 Schulbegleitern in einer Klasse, vertrüge. Die Verwaltung werde ent­sprechend berichten; abschließende Erkenntnisse würden jedoch nicht vor der Sommerpause vorliegen.

 

In Ergänzung zum Thema Schulbegleiter teilte Herr Dunker mit, dass es gemäß SGB VIII einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Betreuung gäbe. Die Poolbildung sei ein Modell, welches sich im Bereich einiger Grundschulen in der Testphase befände.