Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister der Stadt Kamen mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Ordnungspartnerschaft“ zwischen dem Landrat als Kreispolizei­behörde Unna und dem Bürgermeister der Stadt Kamen. Die Kooperationsvereinbarung soll für die Stadt Kamen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.


Abstimmungsergebnis: mit 27 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Der Landrat des Kreises Unna als Kreispolizeibehörde habe u.a. zur Umsetzung des seit 01. September 2014 geltenden Erlasses eine Kooperationsvereinbarung mit den jeweiligen Städten des Kreises Unna auf den Weg gebracht. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es erforderlich, dass sich der Rat der Stadt Kamen zur kommunalen Ordnungspartnerschaft bekenne und den lobenswerten Ansatz des Landrates des Kreises Unna mit seiner Beschlussfassung für die Stadt Kamen unterstütze.

 

Herr Brüggemann erinnerte, dass der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat bereits für das erste Quartal des Jahres terminiert gewesen sei. Unterzeichner seien der Landrat als Kreispolizeibehörde und der Bürgermeister als Behördenleiter der Stadtverwaltung Kamen. Allerdings habe dieser Termin verschoben werden müssen. Er werde nun am 19.11.14 nachgeholt. Der Antrag der CDU-Fraktion entspräche dem Ursprungstext der Kooperationsvereinbarung. Eckpunkte der Vereinbarungen seien gelebte Wirklichkeit in Kamen. Er bat die CDU-Fraktion, den Antrag zurückzuziehen, da der Bürgermeister die Kooperationsvereinbarung in den nächsten Tagen unterschreiben werde. Alternativ empfehle er dem Rat, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Krause merkte kritisch an, dass der CDU-Fraktion die Historie bekannt sein müsste. Der Termin zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung läge vor.

 

Frau Schaumann sprach sich dafür aus, den Antrag zurückzuziehen oder zuzustimmen. Eine Ablehnung sei ihres Erachtens nicht möglich.

 

Der Bürgermeister entgegnete, dass der Rat nicht zuständig sei, da es sich um eine Kooperationsvereinbarung der beteiligten Behörden handele.

 

Frau Scharrenbach war der Meinung, dass der Rat aufgrund der Wichtigkeit der Thematik über die kommunale Ordnungspartnerschaft entscheiden solle.

 

Herr Brüggemann betonte, dass ein Ratsbeschluss formal nicht erforderlich sei.

 

Herr Krause hielt den Antrag für obsolet.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht gestellt hätte, wenn ihnen ein Termin zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages bekannt gewesen wäre. Er wünschte sich mehr Transparenz in den Verwaltungsvorgängen.

 

Herr Heidenreich wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag seit Bekanntgabe des Termins hätte zurückziehen können.

 

Frau Scharrenbach betonte, die CDU-Fraktion habe erst nach Antragstellung von dem Termin zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat erfahren.