Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen verweist den Antrag zur Beratung in den Behindertenbeirat und zur  anschließenden Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen


Frau Middendorf erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Zum einen solle der Rat der Stadt Kamen sich solidarisch mit dem Wortlaut der Präambel zur „Erklärung von Barcelona – Die Stadt und die Behinderten“ erklären. Sie wies darauf hin, dass die psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren enorm zugenommen hätten. Zum anderen solle von der Verwaltung geprüft werden, ob eine Realisierung eines kommunalen Beauftragten als Anlaufstelle erfolgen könne.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie den Antrag nicht für sinnvoll halte. Es sei eine falsche Ebene, eine zusätzliche Personalstelle zu schaffen. Sie verwies auf eine Beratungsstelle des Landschaftsverbandes im Kreishaus. Im Kamen gebe es zudem den Pflegestützpunkt mit Wohnberatung im Severinshaus. Sie werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Mösgen regte an, den Antrag an den Behindertenbeirat zu verweisen. Eine zusätzliche Personalstelle sei im Rathaus nicht notwendig, da es im Fachbereich 30.3, 23.3 und 60 bereits mehrere Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen gebe. Zudem sei erst vor Kurzem ein neuer Wegweiser für Senioren und behinderte Menschen erstellt worden.

 

Herr Krause teilte mit, dass der Antrag auf eine Erklärung aus dem Jahr 1995 basiere und man heutzutage mit dem Thema Inklusion schon viel weiter sei. Der Behindertenbeirat als Fachgremium solle über den Antrag beraten.

 

Auch Frau Dörlemann befürwortete, den Antrag im Behindertenbeirat zu beraten.

 

Frau Jung, Vorsitzende des Behindertenbeirates, teilte mit, dass der Antrag durch die gegebene Fachkompetenz in den Behindertenbeirat gehöre. Sie erläuterte, dass es beim Kreis einen Fachbeirat „Inklusion“ gäbe, der die Arbeit aller Kommunen vernetze. Auch die Selbsthilfenetzwerke funktionierten gut.

 

Herr Grosch hielt den Antrag für veraltet. Die Erklärung von Barcelona sei überholt. Der Antrag solle an den Behindertenbeirat verwiesen werden.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass ihre Fraktion durch den Antrag nicht die Arbeit des Behindertenbeirates kritisieren wolle. Sie wünsche sich eine zentrale Anlaufstelle im Rathaus. Es solle kein neues Personal eingestellt, sondern eine neue Stelle erschaffen werden. Daher sei der Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu sehen. Mehr als 150 Kommunen in NRW hätten einen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Sie stimme der Verweisung des Antrages zur Beratung an den Behindertenbeirat zu, die Beschlussfassung solle aber dann erneut im Rat erfolgen.

 

Der Bürgermeister erklärte, dass die Stadt Kamen keinen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen benötige, da sie über einen Behindertenbeirat verfüge. Dieser sei in den 150 Kommunen nicht vertreten.

 

Herr Lipinski betonte, dass die Erklärung von Barcelona gelebte Praxis in Kamen sei.

 

Der Bürgermeister schlug vor, den Antrag zur Beratung an den Behindertenbeirat zu verweisen, um ihn dann dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.