Nach einer kurzen Einleitung von Frau Mann erläuterte anschließend Herr Dunker die Orga­ni­sation des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Einleitend stellte er klar, dass es innerhalb des Fachbereiches 51 neben der Gruppe Jugend noch die Gruppe Schule und Sport – 51.3 gäbe. Auf Letztere werde er nicht näher eingehen, da diese Gruppe nicht in die Zuständigkeit dieses Ausschusses falle. So­dann erklärte er die unterschied­lichen Aufgaben- und Funktionsbereiche. Eine Kurzbe­schreibung der Aufgaben des Jugend­amtes der Stadt Kamen mit einem Verzeichnis der Kontaktdaten der Ansprechpartner wurde den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Im Anschluss erläuterte Herr Peske ebenfalls anhand einer Präsentation (siehe Anlage) ei­nen der finanziell bedeutendsten Aufgabenbereiche der Gruppe 51.1. Die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ bewirtschafte Erträge von 1,3 Mio. und Aufwendungen von 8 Mio. Er ging auf die materiellen und formellen Voraussetzungen ein, die zur Gewährung der Jugendhilfe er­füllt sein müssen und stellte die unterschiedlichen Hilfeformen, stationäre und ambulante Hilfen, vor. Ferner gab er einen Überblick über die anfallenden Kosten. Beispielsweise be­tragen die Kosten je Fall und Umfang bei der ambulanten Hilfe in der Regel zwischen 1.000,00 € und 2.000,00 € je Hilfe/ Familie pro Monat und für eine Vollzeitpflege ca. 850,00 € pro Monat. Daneben gebe es noch die sog. Westfälischen Profifamilien mit Kosten von ca. 2.500,00 € pro Monat. Die Kosten im Be­reich der Heimpflege betragen im Durchschnitt ca. 5.000,00 €, teilweise gebe es auch Angebote die bei 8.000,00 € monatlich und mehr liegen. Die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zustän­digkeiten sei rechtlich äußerst anspruchsvoll und könnte auch innerhalb eines laufenden Verfah­rens wechseln, z.B. durch Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltes der Personensorgeberech­tigten. Herr Peske machte die finan­ziellen Auswirkungen eines Zuständigkeitswechsels anhand eines aktuellen Falles deutlich. Ausschließlich durch den Zuzug von zwei Elternteilen habe dies Mehrkosten für die Stadt Kamen in Höhe von rd. 350.000,00 € jährlich zur Folge. Diese Ver­pflich­tungen zur Kosten­übernahme seien nicht planbar und würden den kommunalen Haushalts­ansatz erheblich belasten.

Anschließend informierte Herr Peske über einige ausgewählte produktbezogene Beträge zu den jeweiligen Aufwendungen und Erträgen und deren Differenzen zwischen dem etatisier­ten Ansatz und der aktuellen Prognose.

 

Herr Brüggemann fasste zusammen, dass die exemplarisch dargestellten Zahlen verdeut­lichen, dass der Fachbereich 51 beachtenswerte Beträge bewirtschafte.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach der haushaltstechnischen Zuordnung der Landes­mittel aus dem Belastungsausgleich in Höhe von rd. 325.000,00 €. Ferner bat sie um Aus­kunft, wie sich die Tagespflege im Bereich der Kindertagesbetreuung aufgrund der Richt­linienänderung ent­wickelt habe.

 

Herr Peske antwortet, dass die Anzahl der Tagespflegefälle gestiegen sei. Die Erhöhung sei be­reits in der Planungsphase des Haushalts berücksichtigt worden, so dass zurzeit davon ausge­gangen werden könne, mit den veranschlagten Mitteln auszukommen.

Hinsichtlich der Zuordnung und die Verwendung der Landesmittel aus dem Belastungsaus­gleich erklärte Herr Peske, dass die Mittel dem städtischen Haushalt zur Verfügung stünden. Die An­ga­ben zur buchungsmäßigen Vereinnahmung würden nachgereicht.

Mitteilung der Verwaltung:

Der Landeszuschuss nach § 21 Abs. 10 und § 22 Abs. 4 KiBiz (Ausgleich Elternbeitragsbe­freiung) beträgt nach dem Leistungsbescheid des Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 17.04.2014 für das Kindergartenjahr 2014/2015 316.605,18 €. Dieser Betrag wird unter der Buchungsstelle 36.01.01.414100 – Zuweisungen vom Land vereinnahmt und zweckent­sprechend innerhalb des Produktes 36.01.01 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung verwendet.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die Mittel aus dem Belastungsausgleich abgestuft einzusetzen seien für Investitionen im u3-Ausbau, für Betriebskosten der Kindertagesein­richtungen für Kinder oder zur Zuführung in den Haushalt.

 

Herr Brüggemann erwiderte darauf, dass in der Vergangenheit die Mittel aus dem Belast­ungsausgleich durchaus für den u3-Ausbau eingesetzt wurden.

 

Herr Stalz erkundigte sich nach dem Trend im Bereich der erzieherischen Hilfen. Er fragte, ob die angegebene Größenordnung von 8 Millionen in den letzten fünfzehn Jahren kon­tinuierlich gestiegen sei.

 

Herr Brüggemann teilte daraufhin mit, dass die Zahlen stetig ansteigen. Dies sei jedoch kein Kamener Spezifikum, sondern habe gesellschaftliche Ursachen; hier könne die Ver­waltung jedoch nur Korrekturen vornehmen.

 

Ergänzend fügte Herr Dunker an, dass ein Grund für die Kostensteigerung auch die durch­weg positiv zu bewertende erhöhte Sensibilität der Bevölkerung sei.

 

Herr Gibbels referierte anschließend zum Thema „Rückführungsmanagement“. Auch vor dem Hintergrund einer hohen sinnvollen und zielgerichteten Verwendung der knappen Fi­nanzmittel habe der Fachbereich 51 in 2013 eine Dienstanweisung erarbeitet. Ziel sei, die Rückführung der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilien zu ermöglichen oder den Verbleib in den Fami­lien durch eine intensivere Begleitung zu erwägen. Die Heimlandschaft befinde sich seiner Auf­fas­sung nach in einem Umbruch. Es entwickele sich ein Interesse da­ran, die Herkunftsfamilien zu stärken. Dies bedeute aber auch, dass es parallele Strukturen, zum einen die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in Heimen und zum anderen das Fördern eines Verände­rungs­willens in den Familien, gäbe. Eine Neuerung seien auch die sog. 5-Tages-Gruppen. Die Beson­derheit bestehe darin, dass die Kinder bzw. Jugendlichen nur 5 Tage in der Woche in der Ein­richtung betreut würden und die Wochen­enden bei den Familien verbringen, um die Bindungen nicht abreißen zu lassen. Schwierige Phasen auf­grund von Krisen könnten so überwunden wer­den. Ferner gäbe es nun auch Anbieter, die gezielt Kinder in Krisen beaufsichtigen und gleich­zeitig eng mit den Eltern zusammenarbei­ten. Die Kinder leben dort in dem Bewusstsein, dass sie nach einer gewissen Zeit wieder nach Hause zurückkehren. Zwischenzeitlich würden durchaus verschiedene Anbieter nebeneinander schwerpunktbezogen an einem Fall arbeiten. Trotz Inter­vention gäbe es je­doch auch immer noch Fälle, bei denen die Trennung auf Dauer angelegt sei. Abschließend stellte Herr Gibbels fest, dass aufgrund der Parallelstrukturen bereits vor Einsetzen der Hilfe eine hohe Fachlichkeit in die Familien gebracht werde, um letztlich auch eine pass­ge­naue Hilfeform zu wählen.

 

Frau Mann dankte Herrn Gibbels für die Informationen und den Einblick in die Arbeit des Allge­meinen Sozialen Dienstes und leitete zum TOP 8 über.