Sitzung: 17.09.2014 Jugendhilfeausschuss
Nach einer kurzen Einleitung von Frau Mann erläuterte anschließend Herr Dunker die Organisation des Fachbereiches Jugend, Schule und
Sport anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Einleitend stellte er klar,
dass es innerhalb des Fachbereiches 51 neben der Gruppe Jugend noch die Gruppe
Schule und Sport – 51.3 gäbe. Auf Letztere werde er nicht näher eingehen, da
diese Gruppe nicht in die Zuständigkeit dieses Ausschusses falle. Sodann
erklärte er die unterschiedlichen Aufgaben- und Funktionsbereiche. Eine Kurzbeschreibung
der Aufgaben des Jugendamtes der Stadt Kamen mit einem Verzeichnis der
Kontaktdaten der Ansprechpartner wurde den Ausschussmitgliedern zur Verfügung
gestellt.
Im Anschluss erläuterte Herr Peske ebenfalls anhand einer Präsentation (siehe Anlage) einen
der finanziell bedeutendsten Aufgabenbereiche der Gruppe 51.1. Die
„Wirtschaftliche Jugendhilfe“ bewirtschafte Erträge von 1,3 Mio. und
Aufwendungen von 8 Mio. Er ging auf die materiellen und formellen
Voraussetzungen ein, die zur Gewährung der Jugendhilfe erfüllt sein müssen und
stellte die unterschiedlichen Hilfeformen, stationäre und ambulante Hilfen,
vor. Ferner gab er einen Überblick über die anfallenden Kosten. Beispielsweise
betragen die Kosten je Fall und Umfang bei der ambulanten Hilfe in der Regel
zwischen 1.000,00 € und 2.000,00 € je Hilfe/ Familie pro Monat und für eine
Vollzeitpflege ca. 850,00 € pro Monat. Daneben gebe es noch die sog.
Westfälischen Profifamilien mit Kosten von ca. 2.500,00 € pro Monat. Die Kosten
im Bereich der Heimpflege betragen im Durchschnitt ca. 5.000,00 €, teilweise
gebe es auch Angebote die bei 8.000,00 € monatlich und mehr liegen. Die Prüfung
der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten sei rechtlich äußerst
anspruchsvoll und könnte auch innerhalb eines laufenden Verfahrens wechseln,
z.B. durch Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltes der Personensorgeberechtigten.
Herr Peske machte die finanziellen Auswirkungen eines Zuständigkeitswechsels
anhand eines aktuellen Falles deutlich. Ausschließlich durch den Zuzug von zwei
Elternteilen habe dies Mehrkosten für die Stadt Kamen in Höhe von rd.
350.000,00 € jährlich zur Folge. Diese Verpflichtungen zur Kostenübernahme
seien nicht planbar und würden den kommunalen Haushaltsansatz erheblich
belasten.
Anschließend informierte Herr Peske über einige
ausgewählte produktbezogene Beträge zu den jeweiligen Aufwendungen und Erträgen
und deren Differenzen zwischen dem etatisierten Ansatz und der aktuellen
Prognose.
Herr Brüggemann
fasste zusammen, dass die exemplarisch dargestellten Zahlen verdeutlichen,
dass der Fachbereich 51 beachtenswerte Beträge bewirtschafte.
Frau Scharrenbach
erkundigte sich nach der haushaltstechnischen Zuordnung der Landesmittel aus
dem Belastungsausgleich in Höhe von rd. 325.000,00 €. Ferner bat sie um Auskunft,
wie sich die Tagespflege im Bereich der Kindertagesbetreuung aufgrund der Richtlinienänderung
entwickelt habe.
Herr Peske
antwortet, dass die Anzahl der Tagespflegefälle gestiegen sei. Die Erhöhung sei
bereits in der Planungsphase des Haushalts berücksichtigt worden, so dass
zurzeit davon ausgegangen werden könne, mit den veranschlagten Mitteln
auszukommen.
Hinsichtlich der Zuordnung und die Verwendung der
Landesmittel aus dem Belastungsausgleich erklärte Herr Peske, dass die Mittel
dem städtischen Haushalt zur Verfügung stünden. Die Angaben zur
buchungsmäßigen Vereinnahmung würden nachgereicht.
Mitteilung
der Verwaltung:
Der
Landeszuschuss nach § 21 Abs. 10 und § 22 Abs. 4 KiBiz (Ausgleich
Elternbeitragsbefreiung) beträgt nach dem Leistungsbescheid des
Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 17.04.2014 für das Kindergartenjahr
2014/2015 316.605,18 €. Dieser Betrag wird unter der Buchungsstelle
36.01.01.414100 – Zuweisungen vom Land vereinnahmt und zweckentsprechend
innerhalb des Produktes 36.01.01 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
verwendet.
Frau Scharrenbach
wies darauf hin, dass die Mittel aus dem Belastungsausgleich abgestuft
einzusetzen seien für Investitionen im u3-Ausbau, für Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen für Kinder oder zur Zuführung in den Haushalt.
Herr Brüggemann
erwiderte darauf, dass in der Vergangenheit die Mittel aus dem Belastungsausgleich
durchaus für den u3-Ausbau eingesetzt wurden.
Herr Stalz erkundigte
sich nach dem Trend im Bereich der erzieherischen Hilfen. Er fragte, ob die
angegebene Größenordnung von 8 Millionen in den letzten fünfzehn Jahren kontinuierlich
gestiegen sei.
Herr Brüggemann
teilte daraufhin mit, dass die Zahlen stetig ansteigen. Dies sei jedoch kein
Kamener Spezifikum, sondern habe gesellschaftliche Ursachen; hier könne die Verwaltung
jedoch nur Korrekturen vornehmen.
Ergänzend fügte Herr
Dunker an, dass ein Grund für die Kostensteigerung auch die durchweg
positiv zu bewertende erhöhte Sensibilität der Bevölkerung sei.
Herr Gibbels referierte
anschließend zum Thema „Rückführungsmanagement“. Auch vor dem Hintergrund einer
hohen sinnvollen und zielgerichteten Verwendung der knappen Finanzmittel habe
der Fachbereich 51 in 2013 eine Dienstanweisung erarbeitet. Ziel sei, die
Rückführung der Kinder und Jugendlichen in die Herkunftsfamilien zu ermöglichen
oder den Verbleib in den Familien durch eine intensivere Begleitung zu
erwägen. Die Heimlandschaft befinde sich seiner Auffassung nach in einem
Umbruch. Es entwickele sich ein Interesse daran, die Herkunftsfamilien zu
stärken. Dies bedeute aber auch, dass es parallele Strukturen, zum einen die
Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in Heimen und zum anderen das Fördern
eines Veränderungswillens in den Familien, gäbe. Eine Neuerung seien auch die
sog. 5-Tages-Gruppen. Die Besonderheit bestehe darin, dass die Kinder bzw.
Jugendlichen nur 5 Tage in der Woche in der Einrichtung betreut würden und die
Wochenenden bei den Familien verbringen, um die Bindungen nicht abreißen zu
lassen. Schwierige Phasen aufgrund von Krisen könnten so überwunden werden.
Ferner gäbe es nun auch Anbieter, die gezielt Kinder in Krisen beaufsichtigen
und gleichzeitig eng mit den Eltern zusammenarbeiten. Die Kinder leben dort
in dem Bewusstsein, dass sie nach einer gewissen Zeit wieder nach Hause
zurückkehren. Zwischenzeitlich würden durchaus verschiedene Anbieter
nebeneinander schwerpunktbezogen an einem Fall arbeiten. Trotz Intervention
gäbe es jedoch auch immer noch Fälle, bei denen die Trennung auf Dauer
angelegt sei. Abschließend stellte Herr Gibbels fest, dass aufgrund der
Parallelstrukturen bereits vor Einsetzen der Hilfe eine hohe Fachlichkeit in die
Familien gebracht werde, um letztlich auch eine passgenaue Hilfeform zu
wählen.
Frau Mann
dankte Herrn Gibbels für die Informationen und den Einblick in die Arbeit des
Allgemeinen Sozialen Dienstes und leitete zum TOP 8 über.