Herr Tost stellte kurz seinen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Stadt Kamen dar und erläu­ter­te, dass in der Sitzung am 10.03.2014 der Jugendhilfeausschuss darüber informiert wurde, dass beabsichtigt sei, den Verwaltungsbereich des Fachbereichs 51 organisatorisch zu untersuchen. Es wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Sozialen Dienste ausge­spart würden, da diese bereits in der Vergangenheit Gegenstand von ähnlichen Untersu­chungen gewesen seien. Ferner wurde das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ auf­grund besonderer Umstände zunächst nicht berücksichtigt. Es sei geplant, dieses jedoch zu einem späteren Zeitpunkt organisatorisch zu bewerten. Ein Schwerpunkt bei der Organisa­tionsuntersuchung sei die Schaffung von notwen­digen Vertretungsstrukturen gewesen. Herr Tost wies zudem darauf hin, dass der zeitliche Ablauf der Organisationsuntersuchung sehr ehrgeizig angesetzt wurde. Die gesetzten Ziele konnten ins­be­sondere deshalb erfüllt wer­den, weil die Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche 51.1 und 51.3 gut mit dem Team der Organisationsuntersuchung zusammengearbeitet hätten. Zudem habe er die Rückmel­dung erhalten, dass sich der Personalrat und die Kolleginnen und Kollegen zum größten Teil mitgenommen und einbezogen gefühlt hätten. Für diese Kooperation bedankte er sich aus­drücklich bei den Beteiligten.

 

Zum Thema erläuterte Frau Neunert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) detailliert den Ablauf sowie die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung. Sie ging hierbei auf die verschiede­nen Phasen (Planungsphase, Ist-Erhebung und –Analyse, Sollkonzeption) ein. Die Ist-Erhebung erfolgte mit Hilfe von Aufgabenerfassungsbögen, die die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erstellten sowie in Gruppen- und Einzelinterviews. Im Rahmen der Sollkonzeption wurden u.a. die Anregungen und Änderungsvorschläge mit dem Fachbe­reichsleiter und den Gruppenleitungen erörtert und vertieft. Ferner stellte Frau Neunert die Veränderungen der Aufgabenzuordnungen für jedes Sachgebiet einzeln dar. 

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich danach, in welcher Form und in welchem Umfang ggf. die Erkenntnisse der Organisationsuntersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in die interne Untersuchung eingeflossen seien. Zudem bat sie -auch im Hinblick auf die anstehen­den Stellen­planberatungen- um Auskunft, welche möglichen personellen Auswirkungen, beispielweise durch Umsetzungen oder Eingruppierungen der Beschäftigen, die darge­stellten Veränderungen haben. Auch griff Frau Scharrenbach die Aussage auf, dass der Bereich „Unterhaltsvorschuss“ bezogen auf die Fallzahlen überproportional belastet sei. Es stelle sich die Frage, in welchem Umfang die Überprüfung der Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen und ggf. eine Heranziehung bzw. Nachveranlagung zur Unterhalts­zahlung erfolge.

 

Frau Neunert antwortete direkt auf letztere Fragestellung, dass die Fallzahlenhöhe in dem Sach­gebiet im interkommunalen Vergleich auf sehr hohem Niveau liege. Dies sei u.a. eine der Er­kennt­nisse, die aus der Organisationsuntersuchung gezogen worden seien.

 

Herr Tost führte weiter aus, dass die Stadt Kamen im Bereich der Unterhaltsheranziehung  ver­gleichsweise auf einem guten Stand sei. Bearbeitungsrückstände seien nicht vorhanden. Ein­gehend auf die offenen Fragestellungen antwortete Herr Tost, dass die Organisationsun­ter­suchung auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben könne. Der Fachbereich 10 werde im Einzelnen Vorschläge unterbreiten, zunächst seien Änderungen bei den Eingrup­pierungen nicht geplant. Es werde zu Verschiebungen der Stellenanteile und –zuordnungen kommen. Der Fach­bereich 10 werde zu gegebener Zeit eine Evaluation zur Organisations­untersuchung durchführen. Daraus könne sich u.U. eine Notwendigkeit einer Neubewertung einzelner Stellen ergeben. Eine Prüfung der jeweiligen Stellenbewertungen sei auch nicht Gegenstand dieser Untersuchung ge­wesen.

Desweiteren erklärte Herr Tost, dass es gute Gründe für eine nochmalige, nun interne Unter­suchung nach der abgeschlossenen Organisationsuntersuchung der GPA gegeben habe. Ein Grund sei u.a. die teilweise bestehende Unzufriedenheit mit den Ergebnissen und Auswirkungen der GPA-Untersuchung gewesen. Aus diesem Grund wurden die Erkennt­nisse dieser Unter­suchung bewusst nicht gespiegelt, vielmehr habe der Fachbereich 10 im Zusammenwirken mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche 51.1 und 51.3 eigene Ist-Erhebungen zusam­men­getragen und diese auch eigenständig ausgewertet. Die Ergeb­nisse seien, bis auf wenige Ausnahmen, von den betroffenen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter insgesamt positiv und zustimmend aufgenommen worden.

 

Herr Stalz hinterfragte detailliert die Transparenz und die Übereinstimmung bei der Ent­schei­dungs­findung in Bezug zur Fachbereichs- und Gruppenleitung, als auch bei den Be­schäftigten.

 

Herr Tost wies darauf hin, dass die Organisationsuntersuchung von Beginn an in enger Zusam­men­arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches als auch den Leitungsebenen stattgefunden habe. Bei den dargestellten Ergebnissen handele es sich teilweise auch um Kom­promisslösungen, die im Rahmen von Gesprächen erarbeitet wurden. Es sei ihm nicht bekannt, dass es gravierende Unzufriedenheit bei den Beschäftigten gäbe, die eine sofortige Korrektur erforderlich machen würden. Im Rahmen der geplanten Evalu­ation könnten dann ggf. neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Anpassung oder Korrektur zur Folge haben könnten.

 

Herr Dunker teilte ergänzend mit, dass er Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen ge­führt habe. Bedenken und Hinweise seien erörtert und diskutiert worden. Die Ergebnisse wären über­wiegend positiv aufgenommen worden. Nun gelte es, die Empfehlungen praktisch umzusetzen und im Rahmen einer späteren Evaluation erneut zu bewerten.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen zu dem Thema gab, leitete Frau Mann zum nächsten Tagesordnungspunkt über und begrüßte die Referierenden.