Sitzung: 17.09.2014 Jugendhilfeausschuss
Herr Tost
stellte kurz seinen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Stadt Kamen dar und
erläuterte, dass in der Sitzung am 10.03.2014 der Jugendhilfeausschuss
darüber informiert wurde, dass beabsichtigt sei, den Verwaltungsbereich des
Fachbereichs 51 organisatorisch zu untersuchen. Es wurde seinerzeit darauf
hingewiesen, dass die Sozialen Dienste ausgespart würden, da diese bereits in
der Vergangenheit Gegenstand von ähnlichen Untersuchungen gewesen seien.
Ferner wurde das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ aufgrund besonderer
Umstände zunächst nicht berücksichtigt. Es sei geplant, dieses jedoch zu einem
späteren Zeitpunkt organisatorisch zu bewerten. Ein Schwerpunkt bei der
Organisationsuntersuchung sei die Schaffung von notwendigen
Vertretungsstrukturen gewesen. Herr Tost wies zudem darauf hin, dass der
zeitliche Ablauf der Organisationsuntersuchung sehr ehrgeizig angesetzt wurde.
Die gesetzten Ziele konnten insbesondere deshalb erfüllt werden, weil die
Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche 51.1 und 51.3 gut mit dem Team der
Organisationsuntersuchung zusammengearbeitet hätten. Zudem habe er die Rückmeldung
erhalten, dass sich der Personalrat und die Kolleginnen und Kollegen zum
größten Teil mitgenommen und einbezogen gefühlt hätten. Für diese Kooperation
bedankte er sich ausdrücklich bei den Beteiligten.
Zum Thema erläuterte Frau Neunert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) detailliert den
Ablauf sowie die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung. Sie ging hierbei auf
die verschiedenen Phasen (Planungsphase, Ist-Erhebung und –Analyse,
Sollkonzeption) ein. Die Ist-Erhebung erfolgte mit Hilfe von
Aufgabenerfassungsbögen, die die betroffenen Kolleginnen und Kollegen
erstellten sowie in Gruppen- und Einzelinterviews. Im Rahmen der Sollkonzeption
wurden u.a. die Anregungen und Änderungsvorschläge mit dem Fachbereichsleiter
und den Gruppenleitungen erörtert und vertieft. Ferner stellte Frau Neunert die
Veränderungen der Aufgabenzuordnungen für jedes Sachgebiet einzeln dar.
Frau Scharrenbach erkundigte
sich danach, in welcher Form und in welchem Umfang ggf. die Erkenntnisse der
Organisationsuntersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in die interne
Untersuchung eingeflossen seien. Zudem bat sie -auch im Hinblick auf die
anstehenden Stellenplanberatungen- um Auskunft, welche möglichen personellen
Auswirkungen, beispielweise durch Umsetzungen oder Eingruppierungen der
Beschäftigen, die dargestellten Veränderungen haben. Auch griff Frau
Scharrenbach die Aussage auf, dass der Bereich „Unterhaltsvorschuss“ bezogen
auf die Fallzahlen überproportional belastet sei. Es stelle sich die Frage, in
welchem Umfang die Überprüfung der Einkommensverhältnisse der
Unterhaltspflichtigen und ggf. eine Heranziehung bzw. Nachveranlagung zur
Unterhaltszahlung erfolge.
Frau Neunert
antwortete direkt auf letztere Fragestellung, dass die Fallzahlenhöhe in dem
Sachgebiet im interkommunalen Vergleich auf sehr hohem Niveau liege. Dies sei
u.a. eine der Erkenntnisse, die aus der Organisationsuntersuchung gezogen
worden seien.
Herr Tost
führte weiter aus, dass die Stadt Kamen im Bereich der
Unterhaltsheranziehung vergleichsweise
auf einem guten Stand sei. Bearbeitungsrückstände seien nicht vorhanden. Eingehend
auf die offenen Fragestellungen antwortete Herr Tost, dass die Organisationsuntersuchung
auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben könne. Der Fachbereich 10 werde im
Einzelnen Vorschläge unterbreiten, zunächst seien Änderungen bei den Eingruppierungen
nicht geplant. Es werde zu Verschiebungen der Stellenanteile und –zuordnungen
kommen. Der Fachbereich 10 werde zu gegebener Zeit eine Evaluation zur
Organisationsuntersuchung durchführen. Daraus könne sich u.U. eine
Notwendigkeit einer Neubewertung einzelner Stellen ergeben. Eine Prüfung der
jeweiligen Stellenbewertungen sei auch nicht Gegenstand dieser Untersuchung gewesen.
Desweiteren erklärte Herr Tost, dass es gute Gründe für
eine nochmalige, nun interne Untersuchung nach der abgeschlossenen
Organisationsuntersuchung der GPA gegeben habe. Ein Grund sei u.a. die
teilweise bestehende Unzufriedenheit mit den Ergebnissen und Auswirkungen der
GPA-Untersuchung gewesen. Aus diesem Grund wurden die Erkenntnisse dieser
Untersuchung bewusst nicht gespiegelt, vielmehr habe der Fachbereich 10 im
Zusammenwirken mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche 51.1 und 51.3
eigene Ist-Erhebungen zusammengetragen und diese auch eigenständig
ausgewertet. Die Ergebnisse seien, bis auf wenige Ausnahmen, von den
betroffenen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter insgesamt positiv und
zustimmend aufgenommen worden.
Herr Stalz
hinterfragte detailliert die Transparenz und die Übereinstimmung bei der Entscheidungsfindung
in Bezug zur Fachbereichs- und Gruppenleitung, als auch bei den Beschäftigten.
Herr Tost wies
darauf hin, dass die Organisationsuntersuchung von Beginn an in enger Zusammenarbeit
mit den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches als auch den Leitungsebenen
stattgefunden habe. Bei den dargestellten Ergebnissen handele es sich teilweise
auch um Kompromisslösungen, die im Rahmen von Gesprächen erarbeitet wurden. Es
sei ihm nicht bekannt, dass es gravierende Unzufriedenheit bei den
Beschäftigten gäbe, die eine sofortige Korrektur erforderlich machen würden. Im
Rahmen der geplanten Evaluation könnten dann ggf. neue Erkenntnisse vorliegen,
die eine Anpassung oder Korrektur zur Folge haben könnten.
Herr Dunker
teilte ergänzend mit, dass er Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen geführt
habe. Bedenken und Hinweise seien erörtert und diskutiert worden. Die
Ergebnisse wären überwiegend positiv aufgenommen worden. Nun gelte es, die
Empfehlungen praktisch umzusetzen und im Rahmen einer späteren Evaluation
erneut zu bewerten.
Da es keine weiteren Wortmeldungen zu dem Thema gab,
leitete Frau Mann zum nächsten
Tagesordnungspunkt über und begrüßte die Referierenden.