Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­scheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.02 - Unterhaltung von Verkehrsflächen - werden investiv zusätzlich

60.886,35 Euro bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen