Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Be­schlussfassung nicht beteiligt.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss 2013 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 10.755.911,60 Euro wird durch eine Ent­nahme in Höhe von 10.755.911,60 Euro aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen