Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung in Bezug auf die Großwohnsiedlung „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“, die Vorbereitungen für eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches zu treffen. Der Rat der Stadt Kamen verfolgt mit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet das Ziel, dieses Wohnquartier mittel- bis langfristig für Kamen aufzuwerten.

2.       Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines „wohnungspolitischen Dialogs“ unter Beteiligung der Verwaltung, von Akteuren des lokalen und regionalen Wohnungsmarktes sowie den Mitgliedern des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses.


Abstimmungsergebnis:

zu Punkt 1: mit 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

zu Punkt 2: mit 25 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Dazu zitierte sie die Beschreibung der Quartiersanalyse „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“ aus dem Handlungskonzept Wohnen. Die Grundlage für ein integriertes Handlungskonzept sei ein Sanierungsgebiet. Hierfür könnten Fördermittel vom Land und Bund beantragt werden. Dies sei ein aufwendiges Projekt, welches aber Sinn ergeben würde. Die über 1.500 Bürger aus dem Quartier seien willkommen und sollten sich wohlfühlen.

 

Frau Schaumann merkte an, dass die Empfehlungen aus dem Handlungskonzept nicht durch eine Sanierungssatzung umgesetzt werden könnten. Es handele sich hier um private Flächen; Missstände könnten nicht durch eine Sanierungssatzung oder Bauförderprogramme behoben werden. Weiter hielt sie die Einbeziehung der Karl-Arnold-Straße zum Sanierungsgebiet für stigmatisierend. Die Flächen und Häuser seien dort gepflegt. Sie hielt die Sanierungssatzung für überflüssig, da es hier nicht zu einer Aufwertung von öffentlichen Flächen komme. Bei dem Haus Blumenstraße 5 müsse ordnungsrechtlich durchgegriffen werden. Frau Schaumann begrüßte die getrennte Abstimmung über die im Beschlussvorschlag genannten Ziffern. Punkt 1 werde die FW/FDP-Fraktion ablehnen, Punkt 2 aber zustimmen.

 

Herr Krause erinnerte an den CDU-Antrag in der Märzsitzung und berichtete, dass die SPD-Fraktion damals den Antrag als nicht zielführend in der Sache abgelehnt habe. Er bedauerte die aufreißerische Berichterstattung in den Medien, ohne Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Bewohner und Nachbarn. Er führte aus, dass die Zustände in der Blumenstraße 5 katastrophal seien, allerdings könne dies nicht der Auslöser sein, ein ganzes Gebiet als Sanierungsgebiet festzulegen. Hier müsse nicht nach Planungsrecht, sondern nach Ordnungsrecht gehandelt werden. Die Vorgehensweise der Verwaltung sei angemessen und richtig. Die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

 

Herr Lipinski teilte als Vorsitzender des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses mit, dass beabsichtigt sei, auf der nächsten Tagesordnung den Punkt „Integriertes Handlungskonzept für den Wohnbereich Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße“ zu setzen. Die Ausweisung eines kompletten Sanierungsgebietes in dem Quartier halte er für unnötig.

 

Frau Dörlemann bedankte sich bei der Verwaltung für die sofortigen Maßnahmen im Haus Blumenstraße 5, insbesondere mit Blick auf gesundheitsgefährdende Tatbestände. Sie war der Meinung, dass ein Sanierungskonzept nicht das richtige Mittel sei das Quartier aufzuwerten. Sie wünsche sich einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Punkte 1 und 2 des Antrages werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die Jugendhilfe oft in dem Quartier tätig sei. Dies sei keine Perspektive. Man benötige für ein integriertes Handlungskonzept ein Sanierungsgebiet. Es gäbe eine Fülle an Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene, die genutzt werden könnten. Man könne damit z.B. ein Quartiersmanagement aufbauen.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass die Formulierung „Sanierungsgebiet“ in ihrer grundlegenden Konsequenz bedeute, dass das Recht der Eigentümer eingeengt werden könne und Verfügbarkeiten und Entwicklungen unter Vorbehalt zu stellen seien.

 

Frau Schaumann betonte, dass in dem Quartier sozialpolitische Programme sinnvoller seien als Sanierungsprogramme.

 

Herr Krause erinnerte an die Eigentümer im Quartier, die in gepflegten Häusern wohnen und die nicht in einem Sanierungsgebiet leben möchten.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass es bei einem integrierten Handlungskonzept genügend Gestaltungsmöglichkeiten gäbe. Es sei sinnvoll, endlich in dem Quartier tätig zu werden.

 

Herr Grosch verwies auf den Sozialbericht der Stadt Kamen; die Sozialraumanalyse habe gezeigt, dass im nördlichen Bereich von Kamen sozialstrukturelle Probleme herrschen. Deswegen sei ein integriertes Handlungskonzept mit dem sozialen Aspekt, dem jugendpolitischen Aspekt, aber auch dem baulichen Aspekt wichtig.