Herr Liedtke referierte zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me. Er berichtete, dass vor ca. 25 Jahren für diesen Bereich die Planungsabsicht bestand, eine gewerbliche Entwicklung vorzusehen. Allerdings sei die Lage nicht optimal. Inzwischen sei ein Mischgebiet entstanden. Aufgrund des Rückzugs gewerblicher Nutzung, sei vor 4 Jahren der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden. Weitere Entwicklungsperspektiven für Wohnbebauung auf ehemals gewerblichen Flächen und auf Hinterliegergrundstücken seien gegeben. Im Interesse der Anwohner solle ein Lärmschutzwall realisiert werde. Dafür würden Flächen benötigt. Da es sich hier nicht nur um städtische Flächen oder Flächen des Kreises Unna handele, sondern auch um private Flächen, müssten noch Gespräche mit einigen Eigentümern geführt werden. Im östlichen Bereich sei aber ein erster Bauabschnitt für den Lärmschutzwall durchaus möglich.

 

Herr Heuchel fragte, warum keine Lärmschutzwand aufgestellt werde, da sie wesentlich weniger Fläche benötige als ein Lärmschutzwall.

 

Herr Liedtke antwortete, dass die Kosten einer Lärmschutzwand nach BauGB mit den Anwohnern abzurechnen sei, da sie eine Erschließungsanlage darstelle. Ein Lärmschutzwall könne für alle Beteiligten voraussichtlich kostenneutral hergestellt werden.

 

Herr Eisenhardt verlässt um 18:45 Uhr den Sitzungsraum und nahm am Fortgang der Sitzung nicht mehr teil.

 

Herr Diederichs-Späh dankte Herrn Liedtke für seine Ausführungen. Er fasste zusammen, dass es mindestens drei verschiedene Planwerke gebe, die ineinander greifen müssen. Zum einen die Bauleitplanung, die nach seinem Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen sei. Er fragte nach, was mit dieser Planung passieren solle. Zum anderen der Bebauungsplan und der Lärmaktionsplan. Parallel dazu gebe es ein TÜV-Gutachten und ein Schreiben der Bezirksregierung zu Lärmuntersuchungen. Herr Diederichs-Späh fragte, ob Kosten diesbezüglich im Haushalt veranschlagt wurden. Er kritisierte, dass der zuständige Ausschuss in den letzten 2 Jahren nicht über den momentanen Sachstand informiert wurde.

 

Herr Liedtke verwies auf seine Ausführungen zur Grundstücksverfügbarkeit.

 

Der Bürgermeister ergänzte, dass die entsprechenden Verhandlungen mit den Grundeigentümern bald fortgesetzt würden.

 

Herr Diederichs-Späh begrüßte, dass mit dem Bau in Teilbereichen früher begonnen werden könne. Er erinnerte an das TÜV-Gutachten aus dem Jahr 2010, aus welchem hervorgehe, dass in einigen Bereichen 70 Dezibel gemessen wurde. Dies sei eine sehr hohe Lärmbelästigung und sie sei gesundheitsbeeinträchtigend für die Anwohner. Er war der Meinung, dass die Verwaltung hätte früher handeln müssen.

 

Herr Liedtke führte nochmals aus, dass man aus Kostengründen und im Interesse der Anwohner einen Lärmschutzwall favorisiert habe.

 

Der Bürgermeister ergänzte, dass bei einem Bau einer Lärmschutzwand 90 % der Kosten auf die Anwohner hätten umgelegt werden müssen. Dies sei nicht gewollt. Es wies darauf hin, dass Liegenschaftsangelegenheiten nichtöffentlich zu beraten seien. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund sehr komplexer Interessenslagen könne nicht umfassend berichtet werden. Er versicherte, Anwohnergespräche in Kürze terminieren zu wollen.