Sitzung: 03.07.2014 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 072/2014
Beschluss:
Gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt,
dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle
vorliegt.
Gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d werden die Wahlen des Bürgermeisters und der
Vertretung der Stadt Kamen sowie der direkt in den Integrationsrat der Stadt
Kamen zu wählenden Mitglieder vom 25. Mai 2014 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen