Beschluss:

 

Gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. mit  § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
Gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d werden die Wahlen des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Kamen sowie der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder vom 25. Mai 2014 für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen