Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Rege­lungen des Baugesetzbuchs als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Lipinski hielt das Handlungskonzept Wohnen mit seinen Analysen, Basisdaten und Infor­mationen für eine geeignete Grundlage zur zukünftigen Flächennutzungs- und Bebauungspla­nung. Die SPD-Fraktion habe sich ausführlich mit dem Gutachten befasst und gebe selbst noch zusätzliche Anregungen, die bei Beschlussvorlagen und weiteren Planungsprozessen berück­sichtigt werden sollten. Diese seien in folgende 3 Themengebiete unterteilt:

 

1.    Die Innenentwicklung

Die SPD-Fraktion sehe hier Möglichkeiten der Nutzungsumwidmung zur Bebauung von Flächen mit dem Ziel, zeitgemäße und nachfrageorientierte Wohnformen mit guter in­frastruktureller Anbindung vorzusehen. Darüber hinaus sollten zentrumsnahe Single-Wohnprojekte, insbesondere für Senioren, entwickelt werden.

 

2.    Wohnumweltverbesserung

Dazu gehörten der Erhalt und die Weiterentwicklung der Wohnquartiere im Sinne einer barrierefreien Umgebung. Die Erreichbarkeit durch den Öffentlichen Nahverkehr, das Telekommunikationsangebot und die Internetverbindung seien von entscheidender Bedeutung.

 

3.    Öffentlichkeitsarbeit

Wegen der vielfältigen, gleichgerichteten Interessen solle ein Informationsnetzwerk für Hausbesitzer, potenzielle Immobilienkäufer und Wohnungsbaugesellschaften aufgebaut werden.

 

Die SPD-Fraktion verstehe die Positionen und Ergänzungen als Beitrag zu der prozesshaften Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich und sie werde der Beschlussvor­lage zustimmen.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass das Handlungskonzept Wohnen eine Fülle von städtebauli­chen Empfehlungen vorsehe, die ihrer Meinung nach rechtlich fragwürdig seien. Die CDU-Frak­tion fordere, ein Baulückenkataster für die Stadt Kamen zu erstellen. Weiter solle die Verwaltung in Bezug auf den „Stresstest Einfamilienhausbestand“ eine Aktivierungsstrategie für die Quar­tiere entwickeln. Besonders wichtig sei der CDU-Fraktion, in Bezug auf die Großwohnsied­lung „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“, die Vorbereitungen für eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches zu treffen. Sie erläuterte die im Gutachten aufgezeigten Missstände in der Großwohnsiedlung. Sie fordere, eine Sanierungssatzung für dieses Wohngebiet zu entwickeln. Ihr sei aber auch bewusst, dass dies ein langwieriger Prozess werden könne.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage zum Handlungskon­zept Wohnen zustimmen werde. Da der SPD-Antrag inhaltlich mit der Vorlage übereinstimme, werde sie auch dem SPD-Antrag zustimmen. Den CDU-Antrag werde sie ablehnen, insbeson­dere aufgrund des Punktes 6. Sie halte die Ausweisung eines Sanierungsgebietes für nicht geeignet. Darüber hinaus habe sie beim Baulückenkataster datenschutzrechtliche Beden­ken.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gern das Handlungskonzept beschließen würde. Er sehe keine rechtlichen Probleme. Das Konzept sei gut; viele kritische Punkte würden angesprochen und können als Handlungsrichtlinien dienen. Er merkte aber an, dass trotz des Handlungskonzeptes die kommunalen Möglichkeiten eingeschränkt seien.

 

Frau Dyduch führte aus, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag über einen langen Prozess entwickelt habe. Das Handlungskonzept Wohnen solle eine konzeptionelle Grundlage darstellen. Die SPD-Fraktion habe bewusst vorab keine einzelnen Quartiere herausgehoben, da das Konzept im Ganzen zu sehen sei und nicht begrenzen und beschränken dürfe.

 

Frau Scharrenbach hielt es für sinnvoll mit einzelnen Quartieren das Projekt zu starten. Sie fragte, welchen Zeit­ablauf sich die Verwaltung gesetzt hätte und welche Prioritäten gesetzt worden seien.

 

Herr Liedtke antwortete, es gäbe keinen konkreten Zeitablauf für das Handlungskonzept. Es sei eine dauerhafte Entscheidungs- und Arbeitshilfe für die Verwaltung und den Rat.

 

Herr Grosch erklärte, er werde der Beschlussvorlage zu­stimmen. Den CDU-Antrag, insbesondere Punkt 6, sehe er recht positiv. Der neue Rat solle schnell die Maßnahmen des Konzeptes annehmen.

 

Herr Lipinski teilte die Auffassung der Verwaltung. Das Konzept solle eine Grundlage für den Rat, die Parteien und für die Verwaltung sein, an der dauerhaft weiter gearbeitet werden müsse.

 

Der Bürgermeister stellte zunächst die Anträge der CDU und der SPD und danach die Beschlussvorlage zur Ab­stimmung.

 

 

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2014

 

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Kamen nimmt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Kamen bekennt sich zur nationalen Nachhaltigkeits­strategie und orientiert sich bei seinem Handeln an dem für Nordrhein-Westfalen herunter gebrochenem 5-Hektar-Ziel in Bezug auf den Flächen­verbrauch.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Baulückenkataster für die Stadt Kamen zu erstellen, wel­ches laufend fortgeschrieben wird. In diesem Zu­sammenhang sind auch die Wohnbaupotentiale im Hinterland zu identifizieren (Hinterlandbebauung). Ziel ist es, einen Über­blick über die entwickelbaren Wohnflächen in der Stadt Kamen zu erhalten. Der fachlich zuständige Aus­schuss des Rates ist bei der Erstellung zu be­teiligen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit im gültigen Flächennutzungs­plan für die Stadt Kamen ausgewiesenen Wohnbauflächenpotentiale auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Ziel ist es, zu einer Neubewertung der Wohnbauflächenpotentiale zu kommen, um diese auf Basis des „Handlungskonzeptes Wohnen Kamen“ zukunftsgerichtet aufzu­stellen. Dies schließt die Möglichkeiten ein, derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen aufzugeben, zu verändern oder im Rah­men eines neu aufzustellenden Flächennutzungsplanes neue Wohnbauflä­chen auszuweisen. Dem Rat der Stadt Kamen ist das Ergebnis der Über­prüfung vorzulegen, um ggf. weitere Beschlüsse vorzubereiten.

 

5. Die Verwaltung wird in Bezug auf den „Stresstest Einfamilien­hausbestand“ damit beauftragt, eine Aktivierungsstrategie für die benannten Quartiere zu entwickeln.

 

6. Die Verwaltung wird in Bezug auf die Großwohnsiedlung „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“ beauftragt, die Vorbereitungen für eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches zu treffen. Vor dem Hintergrund des sich derzeit auf Landesebene in Bera­tung befind­lichen Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standort­gemeinschaften ergeben sich Potentiale in Bezug auf die Grün­dung einer wohnungsbezogenen Immobilien- und Standortgemeinschaft in Zusammenarbeit mit den Immobilieneigentümern in diesem Quartier. Der Rat der Stadt Kamen verfolgt mit der förmlichen Festlegung als Sanie­rungsgebiet das Ziel, dieses Wohnquartier mittel- bis langfristig für Kamen aufzuwerten.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 31 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2014

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Rege­lungen des Baugesetzbuch als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Die in der Begründung beigefügten Anregungen und formulierten Posi­tionen sollen dabei berücksichtigt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen mehrheitlich angenommen