Sitzung: 27.03.2014 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 038/2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ nach den Regelungen des Baugesetzbuchs als konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Damit wird das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliche Planung, die zukünftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist, beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Lipinski hielt das Handlungskonzept
Wohnen mit seinen Analysen, Basisdaten und Informationen für eine geeignete
Grundlage zur zukünftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Die
SPD-Fraktion habe sich ausführlich mit dem Gutachten befasst und gebe selbst
noch zusätzliche Anregungen, die bei Beschlussvorlagen und weiteren
Planungsprozessen berücksichtigt werden sollten. Diese seien in folgende 3
Themengebiete unterteilt:
1. Die Innenentwicklung
Die
SPD-Fraktion sehe hier Möglichkeiten der Nutzungsumwidmung zur Bebauung von
Flächen mit dem Ziel, zeitgemäße und nachfrageorientierte Wohnformen mit guter
infrastruktureller Anbindung vorzusehen. Darüber hinaus sollten zentrumsnahe
Single-Wohnprojekte, insbesondere für Senioren, entwickelt werden.
2. Wohnumweltverbesserung
Dazu
gehörten der Erhalt und die Weiterentwicklung der Wohnquartiere im Sinne einer
barrierefreien Umgebung. Die Erreichbarkeit durch den Öffentlichen Nahverkehr,
das Telekommunikationsangebot und die Internetverbindung seien von
entscheidender Bedeutung.
3. Öffentlichkeitsarbeit
Wegen
der vielfältigen, gleichgerichteten Interessen solle ein Informationsnetzwerk
für Hausbesitzer, potenzielle Immobilienkäufer und Wohnungsbaugesellschaften
aufgebaut werden.
Die
SPD-Fraktion verstehe die Positionen und Ergänzungen als Beitrag zu der
prozesshaften Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich und
sie werde der Beschlussvorlage zustimmen.
Frau Scharrenbach
erläuterte, dass das Handlungskonzept Wohnen eine Fülle von städtebaulichen
Empfehlungen vorsehe, die ihrer Meinung nach rechtlich fragwürdig seien. Die
CDU-Fraktion fordere, ein Baulückenkataster für die Stadt Kamen zu erstellen.
Weiter solle die Verwaltung in Bezug auf den „Stresstest
Einfamilienhausbestand“ eine Aktivierungsstrategie für die Quartiere
entwickeln. Besonders wichtig sei der CDU-Fraktion, in Bezug auf die
Großwohnsiedlung „Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“, die Vorbereitungen für
eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches zu
treffen. Sie erläuterte die im Gutachten aufgezeigten Missstände in der
Großwohnsiedlung. Sie fordere, eine Sanierungssatzung für dieses Wohngebiet zu
entwickeln. Ihr sei aber auch bewusst, dass dies ein langwieriger Prozess
werden könne.
Frau Schaumann
teilte mit, dass die FDP-Fraktion der Beschlussvorlage zum Handlungskonzept
Wohnen zustimmen werde. Da der SPD-Antrag inhaltlich mit der Vorlage
übereinstimme, werde sie auch dem SPD-Antrag zustimmen. Den CDU-Antrag werde
sie ablehnen, insbesondere aufgrund des Punktes 6. Sie halte die Ausweisung
eines Sanierungsgebietes für nicht geeignet. Darüber hinaus habe sie beim
Baulückenkataster datenschutzrechtliche Bedenken.
Herr Kühnapfel
erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gern das Handlungskonzept
beschließen würde. Er sehe keine rechtlichen Probleme. Das Konzept sei gut;
viele kritische Punkte würden angesprochen und können als Handlungsrichtlinien
dienen. Er merkte aber an, dass trotz des Handlungskonzeptes die kommunalen
Möglichkeiten eingeschränkt seien.
Frau Dyduch
führte aus, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag über einen langen Prozess entwickelt
habe. Das Handlungskonzept Wohnen solle eine konzeptionelle Grundlage
darstellen. Die SPD-Fraktion habe bewusst vorab keine einzelnen Quartiere
herausgehoben, da das Konzept im Ganzen zu sehen sei und nicht begrenzen und
beschränken dürfe.
Frau Scharrenbach
hielt es für sinnvoll mit einzelnen Quartieren das Projekt zu starten. Sie
fragte, welchen Zeitablauf sich die Verwaltung gesetzt hätte und welche
Prioritäten gesetzt worden seien.
Herr Liedtke
antwortete, es gäbe keinen konkreten Zeitablauf für das Handlungskonzept. Es
sei eine dauerhafte Entscheidungs- und Arbeitshilfe für die Verwaltung und den
Rat.
Herr Grosch erklärte,
er werde der Beschlussvorlage zustimmen. Den CDU-Antrag, insbesondere Punkt 6,
sehe er recht positiv. Der neue Rat solle schnell die Maßnahmen des Konzeptes
annehmen.
Herr Lipinski
teilte die Auffassung der Verwaltung. Das Konzept solle eine Grundlage für den
Rat, die Parteien und für die Verwaltung sein, an der dauerhaft weiter
gearbeitet werden müsse.
Der Bürgermeister
stellte zunächst die Anträge der CDU und der SPD und danach die
Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2014
Beschluss:
1. Der Rat
der Stadt Kamen nimmt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“ zur Kenntnis.
2. Der Rat
der Stadt Kamen bekennt sich zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und
orientiert sich bei seinem Handeln an dem für Nordrhein-Westfalen herunter
gebrochenem 5-Hektar-Ziel in Bezug auf den Flächenverbrauch.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Baulückenkataster für die Stadt Kamen zu
erstellen, welches laufend fortgeschrieben wird. In diesem Zusammenhang sind
auch die Wohnbaupotentiale im Hinterland zu identifizieren (Hinterlandbebauung).
Ziel ist es, einen Überblick über die entwickelbaren Wohnflächen in der Stadt
Kamen zu erhalten. Der fachlich zuständige Ausschuss des Rates ist bei der
Erstellung zu beteiligen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die derzeit im gültigen Flächennutzungsplan für
die Stadt Kamen ausgewiesenen Wohnbauflächenpotentiale auf ihre
Realisierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Ziel ist es, zu einer
Neubewertung der Wohnbauflächenpotentiale zu kommen, um diese auf Basis des
„Handlungskonzeptes Wohnen Kamen“ zukunftsgerichtet aufzustellen. Dies
schließt die Möglichkeiten ein, derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesene
Wohnbauflächen aufzugeben, zu verändern oder im Rahmen eines neu
aufzustellenden Flächennutzungsplanes neue Wohnbauflächen auszuweisen. Dem Rat
der Stadt Kamen ist das Ergebnis der Überprüfung vorzulegen, um ggf. weitere
Beschlüsse vorzubereiten.
5. Die
Verwaltung wird in Bezug auf den „Stresstest Einfamilienhausbestand“ damit
beauftragt, eine Aktivierungsstrategie für die benannten Quartiere zu
entwickeln.
6. Die
Verwaltung wird in Bezug auf die Großwohnsiedlung
„Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße“ beauftragt, die Vorbereitungen für eine
förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet im Sinne des Baugesetzbuches zu
treffen. Vor dem Hintergrund des sich derzeit auf Landesebene in Beratung
befindlichen Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und
Standortgemeinschaften ergeben sich Potentiale in Bezug auf die Gründung
einer wohnungsbezogenen Immobilien- und Standortgemeinschaft in Zusammenarbeit
mit den Immobilieneigentümern in diesem Quartier. Der Rat der Stadt Kamen
verfolgt mit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet das Ziel, dieses
Wohnquartier mittel- bis langfristig für Kamen aufzuwerten.
Abstimmungsergebnis:
bei 31 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Antrag der
SPD-Fraktion vom 25.11.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt das „Handlungskonzept Wohnen Kamen“
nach den Regelungen des Baugesetzbuch als konzeptionelle Grundlage für die
zukünftige Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Die in der Begründung
beigefügten Anregungen und formulierten Positionen sollen dabei berücksichtigt
werden.
Abstimmungsergebnis:
bei 3 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen mehrheitlich angenommen