Sitzung: 27.03.2014 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 119/2013
Beschluss:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 51.01.01 – Räumliche Planung und Entwicklung – werden für die Maßnahme 0379, „Bahnhofsumfeld“ außerplanmäßig 100.000 € bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hasler nahm Bezug auf die Begründung
der Dringlichkeitsentscheidung und zeigte sich irritiert, dass die Kosten für
die Baumaßnahme nicht eher bekannt gewesen seien, da Aufträge nur erteilt
werden dürfen, wenn die Deckung gewährleistet sei.