Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 51.01.01 – Räumliche Planung und Entwicklung – werden für die Maßnahme 0379, „Bahnhofsumfeld“ außerplanmäßig 100.000 € bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler nahm Bezug auf die Begründung der Dringlichkeitsentscheidung und zeigte sich irritiert, dass die Kosten für die Baumaßnahme nicht eher bekannt gewesen seien, da Aufträge nur erteilt werden dürfen, wenn die Deckung gewährleistet sei.