Sitzung: 10.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 035/2014
Beschluss:
Die Übernahme des Trägeranteils für die
Betriebskosten der vierten Gruppe der ev. Kindertageseinrichtung
„Henri-David-Straße“ in Kamen-Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird
ermächtigt den Vertrag auszuhandeln.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Frau Scharrenbach verwies auf eine
Anfrage im Sommer 2013 hinsichtlich der Finanzierungsprobleme beim Neubau der
4. Gruppe. Seinerzeit habe die Verwaltung das Bekanntsein einer
Investitionslücke verneint. Es sei jedoch bekannt, dass auch die ev. Kirchengemeinde
mit finanziellen Problemen zu kämpfen habe. Sie hätte sich ein transparenteres
Verfahren gewünscht, insbesondere vor dem Hintergrund der Verwendung des vom
Land gewährten pauschalen Zuschusses durch den Belastungsausgleich. Sie fordere
eine Gleichbehandlung der Träger.
Herr Brüggemann erwiderte, dass
der Ausschuss im Sommer 2013 hinreichend über die Verwendung der Mittel aus dem
Belastungsausgleich informiert wurde. Er erinnere sich in diesem Zusammenhang
an die Fragestellung, ob dem Jugendamt bekannt sei, dass bezüglich der
Investitionskosten Probleme beim Träger auftreten könnten. Mit Nachdruck könne
er die seinerzeitige Aussage bestätigen, dass diesbezüglich seitens der
Kirchengemeinde kein eindeutiges Signal erfolgte. Herr Brüggemann wies darauf
hin, dass eine Differenzierung zwischen Investitions- und Betriebskosten
erfolgen müsse. Er stellte klar, dass das Verfahren innerhalb des gleichen
Trägers und insbesondere im Verhältnis gegenüber anderen Trägern gleich und
ausgewogen sei. Kein Kamener Träger würde bevorzugt oder benachteiligt.
Frau Scharrenbach kritisierte den
ungleichen Umgang mit Finanzierungslücken beim Ausbau der u3-Plätze. Die
Verwaltung habe bei der AWO Investitionskosten in Höhe von 115.000,00 €
übernommen. Beim Ausbau der Kindertageseinrichtung Henri-David-Straße habe die
Verwaltung der ev. Kirchengemeinde als Träger suggeriert, die Kosten von
151.000,00 € nicht übernehmen zu wollen. Sie bemängelte die fehlende Transparenz,
insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus dem Belastungsausgleich,
die hierfür hätten eingesetzt werden können. Ferner äußerte sich Frau Scharrenbach
kritisch über die Informationspolitik zum geplanten u3-Ausbau, welche durch die
örtliche Presse erfolgt sei. Es wäre zeitlich möglich gewesen, die Ausbauplanung
und die Zuschussmeldung zur Ausschlussfrist am 15. März 2014 im Ausschuss
darzustellen. Sie stellte die Frage, inwieweit die Bedarfe der über 3-jährigen
Kinder aufgrund des Belegungsdrucks ausgelöst durch die hereinwachsenden
u3-Jahrgänge, ggf. erhöht wurden.
Durch die Umwandlung von ü3-Plätzen in u3-Plätzen, so führte Herr Büggemann aus, wurden Plätze für
Kinder über 3 Jahre reduziert. In eine der kommenden Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses würde die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr
2014/2015 offengelegt. Das Jugendamt stünde ständig in engem Kontakt mit den
Trägern, um Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können.
Herr Ritter sehe einen enormen
finanziellen Druck auf die Kirchengemeinde zukommen. Die angesparten Rücklagen
seien bis Ende dieses Kindergartenjahres aufgezehrt. Dies sei geschehen, um
einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Das Presbyterium habe nun deutlich
gemacht, dass, sofern keine wesentlichen Veränderungen eintreten, im Jahr
2015 eine Kindergartengruppe geschlossen werden müsse, da sich die Kirchengemeinde
nicht mehr in der Lage sehe, den Betrieb der vierzügigen Einrichtung in dem
bekannten Umfang aufrechtzuerhalten. Dies sei dem Finanzplan für die nächsten
zwei Jahre zu entnehmen. Er habe gegenüber der Verwaltung den
Besprechungsbedarf angezeigt. Herr Ritter vertrat die Auffassung, dass das
geschilderte Problem demnächst Thema im Ausschuss sein könne.
Frau
Dyduch dankte Herrn Ritter für den Hinweis.
Herr Klanke verwehrte sich
gegen die Aussage von Frau Scharrenbach. Es herrsche grundsätzlich eine große
Einigkeit in dem Ausschuss, insbesondere auch unter den Trägervertretern. Jeder
Träger habe eine andere Finanzsituation. Auch die Bereitschaft zur Offenlegung
der Finanzen wäre unterschiedlich. Die Verwaltung treffe jeweils Einzelfallentscheidungen,
die im Zusammenhang gesehen werden müssten. Eine politische Bevorzugung oder
Benachteiligung könne daraus nicht abgeleitet werden.
Da es keine weiteren Wortmeldungen zu TOP 6
gab, ließ Frau Dyduch die Be-schlussvorlage
abstimmen.