Beschluss:

 

Die Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der ev. Kindertageseinrichtung „Henri-David-Straße“ in Kamen-Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt den Vertrag auszuhandeln.

 

 


Abstimmungsergebnis:  Einstimmig angenommen


 

Frau Scharrenbach verwies auf eine Anfrage im Sommer 2013 hinsichtlich der Fi­nan­zierungsprobleme beim Neubau der 4. Gruppe. Seinerzeit habe die Verwaltung das Be­kanntsein einer Investitionslücke verneint. Es sei jedoch bekannt, dass auch die ev. Kir­chengemeinde mit finanziellen Problemen zu kämpfen habe. Sie hätte sich ein transpa­renteres Verfahren gewünscht, insbesondere vor dem Hintergrund der Ver­wendung des vom Land gewährten pauschalen Zuschusses durch den Be­lastungsausgleich. Sie for­dere eine Gleichbehandlung der Träger.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass der Ausschuss im Sommer 2013 hinreichend über die Verwendung der Mittel aus dem Belastungsausgleich informiert wurde. Er erinnere sich in diesem Zusammenhang an die Fragestellung, ob dem Jugendamt bekannt sei, dass bezüglich der Investitionskosten Probleme beim Träger auftreten könnten. Mit Nachdruck könne er die seinerzeitige Aussage bestätigen, dass diesbe­züglich seitens der Kirchengemeinde kein eindeutiges Signal erfolgte. Herr Brügge­mann wies darauf hin, dass eine Differenzierung zwischen Investitions- und Betriebs­kosten erfolgen müsse. Er stellte klar, dass das Verfahren innerhalb des gleichen Trägers und insbe­sondere im Verhältnis gegenüber anderen Trägern gleich und aus­gewogen sei. Kein Kamener Träger würde bevorzugt oder benachteiligt.

 

Frau Scharrenbach kritisierte den ungleichen Umgang mit Finanzierungslücken beim Ausbau der u3-Plätze. Die Verwaltung habe bei der AWO Investitionskosten in Höhe von 115.000,00 € übernommen. Beim Ausbau der Kindertageseinrichtung Henri-David-Straße habe die Verwaltung der ev. Kirchengemeinde als Träger sug­geriert, die Kosten von 151.000,00 € nicht übernehmen zu wollen. Sie bemängelte die fehlende Transpa­renz, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus dem Belastungsaus­gleich, die hierfür hätten eingesetzt werden können. Ferner äußerte sich Frau Scharren­bach kritisch über die Informationspolitik zum geplanten u3-Ausbau, welche durch die örtliche Presse erfolgt sei. Es wäre zeitlich möglich ge­we­sen, die Ausbauplanung und die Zuschussmeldung zur Ausschlussfrist am 15. März 2014 im Ausschuss darzustellen. Sie stellte die Frage, inwieweit die Bedarfe der über 3-jährigen Kinder aufgrund des Be­legungsdrucks ausgelöst durch die her­einwachsenden u3-Jahrgänge, ggf. erhöht wur­den.

Durch die Umwandlung von ü3-Plätzen in u3-Plätzen, so führte Herr Büggemann aus, wurden Plätze für Kinder über 3 Jahre reduziert. In eine der kommenden Sit­zungen des Jugendhilfeausschusses würde die Bedarfsplanung für das Kinder­gar­tenjahr 2014/2015 offengelegt. Das Jugendamt stünde ständig in engem Kontakt mit den Trägern, um Ent­wicklungen frühzeitig erkennen zu können.

 

Herr Ritter sehe einen enormen finanziellen Druck auf die Kirchengemeinde zukom­men. Die angesparten Rücklagen seien bis Ende dieses Kindergartenjahres aufge­zehrt. Dies sei geschehen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Das Presbyterium habe nun deutlich gemacht, dass, sofern keine wesentlichen Ver­ände­rungen eintreten, im Jahr 2015 eine Kindergartengruppe geschlossen werden müs­se, da sich die Kir­chengemeinde nicht mehr in der Lage sehe, den Betrieb der vier­zügigen Einrichtung in dem bekannten Umfang aufrechtzuerhalten. Dies sei dem Finanzplan für die nächsten zwei Jahre zu entnehmen. Er habe gegenüber der Ver­waltung den Besprechungsbedarf angezeigt. Herr Ritter vertrat die Auffassung, dass das geschilderte Problem demnächst Thema im Ausschuss sein könne.

 

Frau Dyduch dankte Herrn Ritter für den Hinweis.

 

Herr Klanke verwehrte sich gegen die Aussage von Frau Scharrenbach. Es herrsche grundsätzlich eine große Einigkeit in dem Ausschuss, insbesondere auch unter den Trägervertretern. Jeder Träger habe eine andere Finanzsituation. Auch die Bereit­schaft zur Offenlegung der Finanzen wäre unterschiedlich. Die Verwaltung treffe je­weils Ein­zelfallentscheidungen, die im Zusammenhang gesehen werden müssten. Eine politische Bevorzugung oder Benachteiligung könne daraus nicht abgeleitet werden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen zu TOP 6 gab, ließ Frau Dyduch die Be-schluss­vorlage abstimmen.