Sodann referierte Herr Peske zum Referentenentwurf zum 2. KiBiz-Änderungsge­setz. Er ging dabei schwertpunktmäßig auf die geplanten Änderungen ein. Der Ent­wurf sehe beispielsweise vor, dass qualitative Verbesserungen in den Kindertages­einrichtungen vorgenommen würden, indem die pädagogische Arbeit gestärkt, die Erzieher/-innen entlastet und Einrichtungen in bildungsbenach­teiligten Sozialräumen stärker gefördert würden. Außerdem solle die Sprachförderung hin­sichtlich Art und Verfahren verbessert werden. Zudem sei ein elternfreundlicheres Anmeldeverfahren geplant. Ferner erläuterte Herr Peske die Bedeutung und Höhe der Verfügungs­pauschale. Die Einrichtungsträger dürften zukünftig eigenverantwortlich entscheiden, welche Maßnahmen zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte ge­troffen würden. Die Zahlen seien je nach Gruppenanzahl gestaffelt und werden voraussichtlich pro Einrichtung im Jahr zwischen 3.000,00 € (eingruppig) und 8.000,00 € (viergruppig) betragen. Als neues Element im KiBiz werde „Kita Plus“ eingeführt. Ziel sei, Ein­rich­tungen mit bildungsbenachteiligtem sozialem Umfeld finanziell zu fördern. Die Höhe dieser Förderung wird sich für den Jugendamtsbezirk Kamen auf ca. 25.000,00 € be­laufen und soll, nach noch näher zu bestimmenden transparenten und individuellen Kriterien, auf eine oder mehrere Einrichtungen ver­teilt werden. Es sei zu befürchten, dass der Arbeitsaufwand sowohl bei den Trägern als auch beim Jugend­amt steigen wird.