Herr Özkir bedankte sich für das Erscheinen von Herrn Gibbels und bat ihn um seinen Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Gibbels stellte sich als Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt der Stadt Kamen vor, zu dessen Aufgabenbereich auch der Pflegekinderdienst gehört.

 

Er berichtete, dass vom Jugendamt der Stadt Kamen zur Zeit 100 Pflegekinder betreut und die Kosten für die Unterbringung getragen werden. Von den 100 Kindern befinden sich 70 in Kamener Pflegefamilien. Wobei nicht alle 70 aus Kamener Familien stammen. Sie kommen auch aus Familien, die in anderen Städten leben. Ebenso sind Kamener Kinder in anderen Städten untergebracht.

Die auswärtig lebenden Kinder werden von der Unterbringung an noch 2 Jahre vom hiesigen Jugendamt betreut. Ebenso werden für diesen Zeitraum auch die Kosten übernommen. Danach geht die Zuständigkeit auf das örtliche Jugendamt über.

Das gilt auch für die Fälle in denen Kinder aus anderen Städten in Kamen untergebracht sind. In diesen Fällen ist für 2 Jahre das auswärtige Jugendamt für die Betreuung und die Kostenüber­nahme zuständig.

 

Von den 100 Kindern sind 16 Kinder, die einer besonderen Betreuungsintensität bedürfen, in Westfälischen Pflegestellen untergebracht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Henning teilte Herr Gibbels mit, dass die Kosten für eine Pflegestelle je nach Alter des Kindes zwischen 650 und 750 € monatlich liegen.

 

Wenn Kinder in Notsituationen kurzfristig untergebracht werden müssen, erfolgt dies über die Bereitschaftspflege. Das sind Eltern, die sich bereiterklärt haben, kurzfristig Kinder aufzuneh­men. Der Personenkreis rekrutiert sich aus einem gemeinsamen Pool innerhalb des Kreises Unna. Er ist so gut aufgestellt, dass es bisher keine Probleme gab, Kinder kurzfristig unterzu­bringen. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder bis 6 Jahre oder ab 15 Jahre. Die dazwi­schenliegende Altersgruppe findet in der Regel Aufnahme in einem Kinderheim. Danach erfolgt in beiden Fällen generell eine Weitervermittlung in eine Pflegefamilie oder zurück in die Her­kunftsfamilie.

 

Als Gründe für einen Wechsel aus der Herkunftsfamilie können sein:

 

  • In Bereitschaftspflege

 

Eine akute Krise in der Herkunftsfamilie.

 

 

  • In eine Pflegefamilie,

 

wenn Erziehungsunfähigkeit der Eltern vorliegt und durch ein Gericht festgestellt wird,

 

wegen Überforderung oder durch freiwilligen Entschluss der Eltern,

 

wegen Abwesenheit der Eltern( Krankheit, Tod, Verurteilung)

 

In den Fällen der Erziehungsunfähigkeit auf Grund des Alters oder der Sucht der Eltern kann die Erziehungsfähigkeit mit zunehmenden Alter oder Festigung der Persönlichkeit aber wieder fest­gestellt werden.

 

Voraussetzung zur Rückführung ist auf jeden Fall, dass die Eltern kooperieren.

 

Herr Rickwärts-Naujokat fragte nach, in welchen Fällen Kinder mit Migrationshintergrund in Pflegefamilien untergebracht sind.

 

Es gibt vereinzelt Fälle, in denen Kinder mit Migrationshintergrund oder die nur eine ausländi­sche Sprache sprechen, in Pflegefamilien untergebracht sind.

Generell ist es jedoch so, dass gerade Kinder ausländischer Herkunft, meistens innerhalb der Familie in Form der Verwandschaftspflege aufgenommen werden. Dies werde im Übrigen immer bei einer anstehenden anderweitigen Unterbringung als Erstes geprüft und ist vom Gesetzgeber auch so gewünscht. So die Aussage von Herrn Gibbels auf diese Nachfrage.

 

Auf die Frage von Herrn Bucek, wie das Jugendamt über solche Fälle informiert werde, ant­wortete Herr Gibbels, dass die meisten Informationen aus dem Umfeld der Betroffenen kommen. Das können Nachbarn sein, aber auch Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, die im Übrigen dazu rechtlich verpflichtet sind.

Im Jahre 2013 hat das Jugendamt Kamen 144 Meldungen erhalten, die allesamt überprüft wor­den sind.

 

Herr Hupe machte diesbezüglich die Wächterfunktion des Jugendamtes und die damit verbun­denen Abwägungsentscheidungen deutlich. Er nahm Bezug auf einen konkreten Fall des ver­gangenen Jahres, der für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnte die Öffentlichkeit nicht über den gesamten Sachverhalt informiert werden, wo­durch die Berichterstattung in den Medien nicht die alles entscheidenden Gründe wiedergege­ben haben.

 

Er sprach Herrn Gibbels nochmals seinen Dank für die hervorragende Arbeit aller Mitarbeiter des Jugendamtes aus und bat ihn diesen dies auch zu übermitteln.

 

Abschließend dankte Herr Özkir Herrn Gibbels für seinen ausführlichen und informativen Be­richt.