hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Um die derzeitigen Grubengasverhältnisse vor der Planung der Grubengasverwertungsanlage besser beurteilen zu können soll ein temporärer Absaugversuch auf dem Standort durchgeführt werden. Der Testbetrieb der Absauganlage soll ca. 6 Wochen betragen und mittels einer leistungsstarken Gasabsauganlage in Form einer Wasserringpumpe erfolgen.
Die Wasserringpumpenanlage mit einer maximalen Förderleistung von 2.600 Nm³/h besteht aus einem Schalt- und Steuerungscontainer sowie einem schallgedämmten Anlagencontainer mit zwei Flüssigkeitsringvakuumpumpen. Zum Aufbau des Flüssigkeitsrings bedarf es darüber hinaus der Installation eines Betriebswasseraufbereitungs-Containers, der unmittelbar neben der Pumpenanlage errichtet wird. Das durch die Wasserringpumpenanlage abgesaugte Grubengas wird über eine mobile Ausblaseeinrichtung kalt und zielgerichtet an die Atmosphäre abgegeben. Diese wird ebenso neben der Pumpenanlage errichtet.
Der Betrieb der Wasserringpumpenanlage erfolgt unter Maßgabe der Grubengasgewinnungs-Richtlinien. Ein Eingriff in den Boden erfolgt nicht. Die Ausblaseeinrichtung in Form einer Kaltfackel soll eine gefahrlose Abgabe des geförderten Grubengases gewährleisten.
Die Aufstellung und der Betrieb der Anlage mit der Sicherheitstechnik werden durch einen Sachverständigen zur Inbetriebnahme abgenommen.
Mit Schreiben vom 20.09.2011 forderte die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, die Stadt Kamen auf, eine Stellungnahme zu o.a. Sachverhalt abzugeben.
Mit Schreiben vom 20.10.2011 erging folgende Stellungnahme:
„Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme. Allerdings ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung, der sich im Umfeld befindlichen Wohnbebauung, durch Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen etc. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus bitte ich Sie, mich am weiteren Verfahren zu beteiligen.“