Beschluss:

 

 


Frau Schatto stellte sich und ihre Zuständigkeiten als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt anhand von Folien vor. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.  Im Unterschied zu der Gleichstellungsbeauftragten im Jobcenter, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig sei, sei es ihre Aufgabe den Blick auf die Kundinnen und Kunden zu richten. Dazu gehören die besonders benachteiligten Gruppen, z.B. Frauen, Migrantinnen, Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Frauen, die als Zielgruppe neu hinzugekommen seien. Neben den übergeordneten Themen „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“, „Frauenförderung“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern“, sei eine Hauptaufgabe die Beteiligung an der Erarbeitung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms. Eine wichtige Zielgruppe in ihrem Arbeitsbereich seien die Alleinerziehenden. Durch die Bereitstellung besonderer Mittel in der Vergangenheit, habe man sich in dem Projekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ intensiv um diesen Personenkreis kümmern können, so dass es gelungen sei, die Alleinerziehenden in die „Regelarbeit“ des Jobcenters zu übernehmen. Das bedeute z.B., dass an einzelnen Standorten mittlerweile Fachstellen für Alleinerziehende eingerichtet oder Kooperationen mit allen Jugendämtern geschlossen wurden, um Kinderbetreuung schneller und bedarfsorientierter organisieren zu können. In diesem Zusammenhang erläuterte Frau Schatto, dass nach § 10 SGB II, das Recht bestehe, in bestimmten Lebenslagen nicht herangezogen zu werden, z.B. wegen der Betreuung eines Kleinkindes. Trotzdem versuche das Jobcenter diese Personen frühzeitig in die Aktivierung einzubinden, z.B. indem sie zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Sie besuche außerdem Familienzentren um zu informieren und um die Angst vor Behörden zu nehmen. Sie wies daraufhin, dass 84% der Alleinerziehenden nicht „arbeitsmarktnah“ seien, und je länger die Zeit des nicht-erwerbstätig sein andauere, desto schwieriger werde eine Vermittlung. Hier werde versucht mit speziellen Angeboten wie Teilzeitberufsausbildung und Hilfestellung bei der Kinderbetreuung, entgegenzuwirken. Ihren Möglichkeiten der Unterstützung bei der Kinderbetreuung werden aber sehr schnell Grenzen aufgezeigt, insbesondere bei der Randzeiten- und Ferienbetreuung. Deshalb arbeite sie Hand in Hand mit dem Arbeitgeberservice und biete Beratung für Arbeitgeber zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

 

Frau Schatto bejahte die Frage von Frau Mallitzky, dass ihr Angebot auch für Männer gelte.

 

Herr Heidler erkundigte sich, ob festzustellen sei, dass einige Kundinnen und Kunden durch die Verantwortung für ein Kind, einen Schub für ihre eigene berufliche Situation bekommen.

 

Frau Schatto konnte bestätigen, dass es im Jobcenter eine Zielgruppe „Zukunftsstarter“ im Alter von ca. 25 – 35 Jahren gebe. In dieser Altersgruppe gebe es tatsächlich oftmals noch eine enorme Entwicklung, so dass es ein guter Zeitpunkt sei, um praktisch zu qualifizieren. Ein Schulabschluss nachzuholen sei nicht unbedingt die richtige Maßnahme, da dieser Personenkreis sich sehr wenig zutraue. Auf Frauen treffe das besonders zu.

 

Herr Krause wollte wissen, wie der entsprechende Personenkreis von den Angeboten für Alleinerziehende erfahre.

 

Frau Schatto antwortete, dass diese Informationen entweder beim Erstkontakt oder aber über den Leistungsbescheid weitergegeben werden. Sie wies daraufhin, dass im SGB II-Bezug ein Zwang bestehe an bestimmten Angeboten teilzunehmen.

 

Frau Hartig erkundigte sich im Hinblick auf die Aussage von Frau Schatto, dass 84% der Alleinerziehenden nicht als arbeitsmarktnah einzustufen seien, nach den Vermittlungschancen.

 

Frau Schatto gab an, dass es Kennzahlenerhebungen und Vergleiche zwischen den einzelnen Jobcentern gebe. Im Dezember 2016 habe das Jobcenter Unna die beste Integrationsquote und damit Platz 1 unter 14 Jobcentern belegt.

 

Frau Hartig stellte daraufhin fest, dass im Vergleich zu den ersten Berichten in den vergangenen Jahren mittlerweile in der Arbeit des Jobcenters ein geschlechtergerechter Blick festzustellen sei. Sie bedankte sich bei Frau Schatto für den informativen Vortrag und wünschte ihr weiterhin viel Erfolg in der Arbeit.