Sitzung: 22.03.2017 Gleichstellungsbeirat
Beschluss:
Frau Schatto stellte sich und
ihre Zuständigkeiten als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
anhand von Folien vor. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage
beigefügt. Im Unterschied zu der
Gleichstellungsbeauftragten im Jobcenter, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zuständig sei, sei es ihre Aufgabe den Blick auf die Kundinnen und Kunden zu
richten. Dazu gehören die besonders benachteiligten Gruppen, z.B. Frauen,
Migrantinnen, Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Frauen, die als
Zielgruppe neu hinzugekommen seien. Neben den übergeordneten Themen
„Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“, „Frauenförderung“ und
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern“, sei eine
Hauptaufgabe die Beteiligung an der Erarbeitung des Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramms. Eine wichtige Zielgruppe in ihrem Arbeitsbereich seien
die Alleinerziehenden. Durch die Bereitstellung besonderer Mittel in der
Vergangenheit, habe man sich in dem Projekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“
intensiv um diesen Personenkreis kümmern können, so dass es gelungen sei, die
Alleinerziehenden in die „Regelarbeit“ des Jobcenters zu übernehmen. Das
bedeute z.B., dass an einzelnen Standorten mittlerweile Fachstellen für
Alleinerziehende eingerichtet oder Kooperationen mit allen Jugendämtern
geschlossen wurden, um Kinderbetreuung schneller und bedarfsorientierter
organisieren zu können. In diesem Zusammenhang erläuterte Frau Schatto, dass
nach § 10 SGB II, das Recht bestehe, in bestimmten Lebenslagen nicht
herangezogen zu werden, z.B. wegen der Betreuung eines Kleinkindes. Trotzdem
versuche das Jobcenter diese Personen frühzeitig in die Aktivierung
einzubinden, z.B. indem sie zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden.
Sie besuche außerdem Familienzentren um zu informieren und um die Angst vor
Behörden zu nehmen. Sie wies daraufhin, dass 84% der Alleinerziehenden nicht
„arbeitsmarktnah“ seien, und je länger die Zeit des nicht-erwerbstätig sein
andauere, desto schwieriger werde eine Vermittlung. Hier werde versucht mit
speziellen Angeboten wie Teilzeitberufsausbildung und Hilfestellung bei der
Kinderbetreuung, entgegenzuwirken. Ihren Möglichkeiten der Unterstützung bei
der Kinderbetreuung werden aber sehr schnell Grenzen aufgezeigt, insbesondere
bei der Randzeiten- und Ferienbetreuung. Deshalb arbeite sie Hand in Hand mit
dem Arbeitgeberservice und biete Beratung für Arbeitgeber zum Thema
Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.
Frau Schatto bejahte die
Frage von Frau Mallitzky, dass ihr
Angebot auch für Männer gelte.
Herr Heidler erkundigte sich,
ob festzustellen sei, dass einige Kundinnen und Kunden durch die Verantwortung
für ein Kind, einen Schub für ihre eigene berufliche Situation bekommen.
Frau Schatto konnte
bestätigen, dass es im Jobcenter eine Zielgruppe „Zukunftsstarter“ im Alter von
ca. 25 – 35 Jahren gebe. In dieser Altersgruppe gebe es tatsächlich oftmals
noch eine enorme Entwicklung, so dass es ein guter Zeitpunkt sei, um praktisch
zu qualifizieren. Ein Schulabschluss nachzuholen sei nicht unbedingt die
richtige Maßnahme, da dieser Personenkreis sich sehr wenig zutraue. Auf Frauen
treffe das besonders zu.
Herr Krause wollte wissen,
wie der entsprechende Personenkreis von den Angeboten für Alleinerziehende
erfahre.
Frau Schatto antwortete, dass diese Informationen entweder beim Erstkontakt oder aber über den Leistungsbescheid weitergegeben werden. Sie wies daraufhin, dass im SGB II-Bezug ein Zwang bestehe an bestimmten Angeboten teilzunehmen.
Frau Hartig erkundigte sich
im Hinblick auf die Aussage von Frau Schatto, dass 84% der Alleinerziehenden
nicht als arbeitsmarktnah einzustufen seien, nach den Vermittlungschancen.
Frau Schatto gab an, dass es
Kennzahlenerhebungen und Vergleiche zwischen den einzelnen Jobcentern gebe. Im
Dezember 2016 habe das Jobcenter Unna die beste Integrationsquote und damit
Platz 1 unter 14 Jobcentern belegt.
Frau Hartig stellte daraufhin
fest, dass im Vergleich zu den ersten Berichten in den vergangenen Jahren
mittlerweile in der Arbeit des Jobcenters ein geschlechtergerechter Blick
festzustellen sei. Sie bedankte sich bei Frau Schatto für den informativen
Vortrag und wünschte ihr weiterhin viel Erfolg in der Arbeit.